2024-05-14T11:23:26.213Z

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F: Wegener
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Neuenbekens Einspruch ohne Chance

Bezirksspruchkammer sieht Rote Karte und Elfmeter im Spiel gegen den FC Weser als Tatsachenentscheidung

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Der Einspruch des Bezirksligisten SCV Neuenbeken gegen die Spielwertung der Partie gegen den FC Blau-Weiß Weser (2:1 für Weser) hatte keinen Erfolg. „Wir konnten den klagenden Verein in der Sitzung überzeugen, den Einspruch zurück zu ziehen“, sagte Matthias Grothe, Vorsitzender der Bezirksspruchkammer II. Da der SCV Neuenbeken nicht im Vorfeld zu dem Rückzug bereit war, fand die Verhandlung in Bielefeld statt. Die Vereine, die Spruchkammer und der Schiedsrichter mussten anreisen. Die Sitzung fand aber ein schnelles Ende.
Neuenbeken klagte gegen die sogenannte Doppelbestrafung. Nach einem Foul des Torwarts entschied der Schiedsrichter in der zweiten Minute auf Elfmeter und rote Karte gegen Neuenbeken. „Zwar ist die generelle Doppelbestrafung abgeschafft, trotzdem liegt es im Ermessensspielraum des Schiedsrichters, auf Elfmeter zu entscheiden und trotzdem Rot zu zeigen. Somit ist es eine Tatsachenentscheidung“, sagt Grothe. Zudem hätte die Klage auch aus formellen Gründen keinen Erfolg haben können. Neuenbeken legte den Einspruch gegen die Spielwertung nicht innerhalb der gültigen Frist ein.
Aufrufe: 018.4.2018, 20:00 Uhr
Torsten WegenerAutor