2024-05-08T14:46:11.570Z

Ligabericht
F: Patten
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Drei Punkte Abzug für Besa Gießen

KLA GIESSEN: +++ Spieler für Schiedsrichter-Beleidigungen für zehn Spiele gesperrt +++ Geldstrafen +++ Die nächsten drei Besa-Spiele unter Verbandsaufsicht +++

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GIESSEN . Relativ schnell abgehandelt war die Sitzung des Kreisportgerichts am gestrigen Abend, in der die Geschehnisse rund um die Partie der Kreisliga A Gießen zwischen der TSG Wieseck II und Besa Gießen (3:2) vom 8. Spieltag aufgearbeitet werden sollten.

Da außer dem Schiedsrichter Markus Eder (SG Treis/Allendorf) und einem Zeugen der TSG weder der betroffene Spieler noch Verantwortliche Besas erschienen, zog sich das Sportgericht unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Schaffer nach kurzer Beweisaufnahme umgehend zur Urteilsfindung zurück. Und diese mündete für den albanischen Verein und seinen Akteur in harten Strafen.

Nachdem Schiedsrichter Eder den Besa-Spieler in der Partie am 17. September in der 53. Minute mit der gelb-roten Karte des Feldes verwiesen hatte , beleidigte dieser den Referee auch in der Folge noch verbal. Auch nach der Partie wurde der Schiedsrichter von Zuschauern aufs Übelste beleidigt, die von ihm im Spielbericht vermerkten Beschimpfungen wurden von Schaffer in der Verhandlung im Wortlaut genannt.

Nach einer gut halbstündigen Beratung des Kreissportgerichts wurde der Besa-Spieler wurde für seine Schiedsrichter-Beleidigungen für zehn Spiele gesperrt und erhielt wegen nichtentschuldigtem Fernbleibens der Verhandlung noch eine Verwaltungsstrafe von 50 Euro. Besa Gießen wurde ebenfalls mit einer Verwaltungsstrafe (100 Euro) wegen Nichts-Erscheinens bestraft, desweiteren mit einem Abzug von drei Punkten wegen diskriminierender und rassistischer Äußerung von Zuschauern gegenüber dem Schiedsrichter sowie mit einer Geldstrafe von 250 Euro belegt.

Zudem werden die nächste drei Spiele Besas unter Verbandsaufsicht gestellt, auch hierfür wird der Verein die Kosten zu tragen haben. „Nach den Aussagen sehen wir es als erwiesen an, dass die Beleidigungen des Spielers und des Zuschauers, der eindeutig Besa Gießen zuzuordnen war, so stattgefunden haben. Zum einen gibt es keinerlei Grund, die Ausführungen des Schiedsrichters in Frage zu stellen, zum anderen hätte sich Besa Gießen gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen können. Da aber niemand erschien, konnte dies nicht geschehen”, erklärte Schaffer in der Urteilsbegründung.

Das Urteil ist sofort wirksam, binnen sieben Tagen kann Besa Gießen aber noch Rechtsmittel bzw. Widerspruch einlegen. Dann müsste sich das Verbandssportgericht mit dem Fall beschäftigen.



Aufrufe: 028.9.2017, 08:09 Uhr
Marc Steinert (Gießener Anzeiger)Autor