Was der Verband jetzt entschieden hat, ist die Aussetzung der Sechs-Monats-Frist, die es Spielerinnen und Spielern ermöglicht, nach sechs Monaten ohne Pflichtspiel ablösefrei zu wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass Spieler nach einer längeren Spielpause trotz fehlender Zustimmung des abgebenden Vereins und ohne Zahlung einer pauschalierten Entschädigung ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein erhalten können.
"Die Hemmung der Frist zum 12. März führt dazu, dass zwar Zeiträume bis zur Aussetzung des Spielbetriebs berücksichtigt werden, die Frist dann aber eine Unterbrechung erfährt, und erst wieder mit der neuerlichen Aufnahme des Spielbetriebs in Gang gesetzt wird", erklärt bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß, der in seiner Funktion für den Spielbetrieb verantwortlich ist. Die Aussetzung der Frist gibt den Vereinen die Sicherheit, nicht auf einmal eine große Masse an Kickern zu verlieren, ohne die berechtigte finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Die Thematik der fortlaufenden Zeit wirft bei den Vereinen auch die Frage nach den Wechselmodalitäten im Sommer auf, denn Klarheit in Form von Fakten wünscht sich jeder Verein, das steht außer Frage. "Wir als bfv sind allerdings abhängig von den Vorgaben der FIFA und des DFB sowie den Verknüpfungen verschiedener Verbände zwischen der 3. Liga, Regional- und Oberliga", gibt Heiß zu bedenken, "und dies hat weitreichende Auswirkungen auf die endgültige Entscheidung."
Der Vizepräsident bestätigt, "dass wir in Baden-Württemberg zusammen mit dem Südbadischen und dem Württembergischen Verband eine einheitliche Regelung anstreben. Verschiedene Szenarien innerhalb eines Bundeslandes wäre unseren Vereinen wirklich nur schwer zu erklären."
Auf dem langen Weg der Entscheidungsfindung ist der bfv seit Donnerstag ein kleines Stückchen weiter – das Rechtsgutachten der Münchner Anwaltskanzlei Lentze-Stopper ist da. "Unsere Einschätzung, dass wir für eine Entscheidung zum Abbruch einen außerordentlichen Verbandstag benötigen, hat sich bestätigt", sagt Heiß nach der ersten Durchsicht des Gutachtens. Wichtig seien dabei die rechtlichen Grundlagen und möglichen Konsequenzen.
"Die insgesamt 20 Videokonferenzen mit den Vereinen von der Verbandsliga bis zur Kreisklasse C haben aber auch bestätigt, dass es keinen goldenen Weg gibt", führt er weiter aus. Bis zum 13. Mai wollen die Verbandsvertreter mit allen Vereinsverantwortlichen der Herren-, Frauen- und Jugendmannschaften gesprochen haben. "Unsere Entscheidung wird sich so auf drei Säulen stützen: Meinungsbild der Vereine, Rechtsgutachten und die Verfügungslagen der Politik und des Sports", so Heiß, der mit seinen bfv-Kollegen gebannt auf den 25. Mai, wenn der DFB seinen außerordentlichen Bundestag abhält, blickt, "da werden Entscheidungen getroffen, die auch für uns bindend sein werden."