2024-05-10T08:19:16.237Z

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Symbolbild dpa / Friso Gentsch
Symbolbild dpa / Friso Gentsch

Höhenrainer Skandalspiel: Das Urteil ist gefällt

Acht Spiele Sperre für Antdorfer Fußballer

Das Urteil ist gefällt: Der Antdorfer Übeltäter erhält eine Sperre von acht Spielen. Auch die Höhenrainer bleiben nicht unversehrt.

Das Kreissportgericht Zugspitze ist sich sicher: Der 25-jährige Antdorfer Fußballer, der von der Polizei verdächtigt wird,am 10. November beim so genannten Skandalspiel einen Höhenrainer Fußballer im Kabinentrakt niedergeschlagen zu haben, hat die Tat wirklich begangen. „Nach Abwägung der Aussagen steht zur Überzeugung des Kreisportgerichts fest, dass der Spieler S. dem Spieler C. ins Genick geschlagen hat, so dass dieser dann ausgerutscht ist“, schreiben die Sportrichter in ihrer Urteilsbegründung – obwohl es dafür bisher keinen unabhängigen Zeugen gibt.

Gericht stützt sich auf Zeugenaussage des Schiedsrichters

Der Antdorfer beteuerte wie schon zuvor gegenüber der Polizei auch gegenüber den Sportrichtern, keine Straftat begangen zu haben. Das Urteil geht auf diese Darstellung ein, ohne ihr Glauben zu schenken. „Der Spieler S. gab an, er sei am Spieler vorbeigegangen. Es habe allenfalls eine leichte Berührung am Arm stattgefunden. Dann sei der Spieler C. am Boden gelegen.“ Gewicht besitzt für die Juroren dagegen die Zeugenaussage von Schiedsrichter Vitus Waibel, zu dem der Antdorfer gesagt haben soll: „So schlimm war es ja auch nicht.“ Der Geschädigte wurde damals vom Sanka abtransportiert und im Krankenhaus ambulant behandelt.

Für das Sportgericht stand nach der mündlichen Verhandlung ohne Zweifel fest, dass der Beschuldigte dem Höhenrainer in den Kabinengang des Vereinsheims gefolgt ist. Er habe sich jedoch durch die Affengeste, mit der das spätere Opfer ihn während der Partie beleidigt hatte, „nicht provoziert gefühlt“. Der Höhenrainer gab an, einen Schlag ins Genick bekommen zu haben, dann sei er mit seinen Fußballschuhen auf dem Boden ausgerutscht. Er legte jedoch dar, nicht bewusstlos gewesen zu sein.

Antdorfer Spieler ist Wiederholungstäter

Das Sportgericht sprach gegen den Antdorfer eine Sperre von sechs Spielen aus. Vor viereinhalb Jahren hatte er beim Kreisklassen-Spiel zwischen dem FC Penzberg und den SF Bichl, deren Trikot er damals trug, für einen Kopfstoß eine fast sechsmonatige Sperre erhalten. Ein Jahr später war er mit vier Spielen Sperre bestraft worden, weil er bei der Begegnung der B-Klasse 6 zwischen dem SV Ohlstadt III und dem ASV Antdorf II einen Gegenspieler mit beiden Händen umgeschubst hatte. Damals berücksichtigte das Sportgericht in seinem Urteil, dass der Antdorfer Wiederholungstäter ist. Neben den sechs Spielen Sperre für die Tätlichkeit bekam der heute 25-Jährige auch noch weitere drei Partien wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter auferlegt. Das Sportgericht merkte an, „dass der Spieler S. keinerlei Einsicht zeigte und die Vorwürfe bestritten hat“. Das Sportgericht fasste die beiden Strafen zu einer Sperre von acht Partien zusammen.

Anton Panholzer wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. „Wir werden demnächst eine Stellungnahme dazu abgeben“, kündigte der Vorsitzende des ASV Antdorf an.

Auch Höhenrainer Spieler wird gesperrt

Zwei Spiele aussetzen muss auch der geschädigte Höhenrainer. Die Sportrichter sprachen in ihrem Urteil von „Provokationen“ während der Partie, obwohl er besagte Affengeste nur einmal machte, wofür er mit Gelb bestraft worden war. Außerdem legten sie ihm seinen übertriebenen Jubel nach dem Abpfiff gegenüber den Spielern des ASV zur Last. „Nach Überzeugung des Kreissportgerichts steht fest, dass das unsportliche Verhalten des Spielers mitverantwortlich für die Tumulte auf dem Spielfeld war.“ Christian Feirer konnte noch nicht sagen, ob er wegen des Urteils gegen seinen Kicker in Berufung geht. „Ich habe befürchtet, dass er ein Spiel Sperre bekommt“, räumte der Vorsitzende des FSV Höhenrain ein. Dass es nun zwei Begegnungen geworden sind, betrachtet er als zu viel. „Mit einer Partie hätte ich leben können.“

Sportgericht revidiert Begriff „Tumulte“

Das Sportgericht, das im Zusammenhang mit der Verurteilung des Höhenrainers von „Tumulten“ sprach, relativierte diese Feststellung beim Urteil über die Verletzung der Platzdisziplin durch die beiden Vereine. „Die Situation dauerte nach übereinstimmenden Angaben circa eine Minute.“ Weil die Verantwortlichen beider Klubs unmittelbar nach Schlusspfiff auf den Platz gelaufen seien und die Situation beruhigt hätten, beließen sie es jeweils mit einem Verweis.

Antdorfs Trainer Oswald muss 50 Euro Strafe zahlen

Mit einer Geldstrafe von 50 Euro kam Hans-Peter Oswald davon. Der Antdorfer Trainer hatte den Unparteiischen nach dem Abpfiff beleidigt und dafür Rot gesehen. Da er bei der Verhandlung entschuldigt fehlte, räumte er die Vorwürfe in einem Schreiben ein, wobei er sich nach Ansicht des Sportgerichts für sein Verhalten „glaubhaft“ entschuldigte. Dass der Coach den Referee später öffentlich bezichtigte, an den Ereignissen nach dem Abpfiff schuld gewesen zu sein, fand im Urteilsspruch keine Aufnahme.

Aufrufe: 012.12.2019, 09:17 Uhr
Starnberger Merkur / Christian HeinrichAutor