2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines
Von staatlicher Seite wird qualitative Ausbildung in Zukunft belohnt - Foto: www.paulmedia.lu
Von staatlicher Seite wird qualitative Ausbildung in Zukunft belohnt - Foto: www.paulmedia.lu

Die qualitätsbezogenen Zuschüsse erklärt

FLF hat entsprechende Arbeitsgruppe gegründet +++ Staat will vermehrt Qualität fördern

Seit dem 1.Januar dieses Jahres ist ein neues großherzogliches Reglement in Kraft, das die staatlichen Zuschüsse für Sportvereine neu regelt. Wie die FLF mitteilte, kann damit jeder Verein einen Basiszuschuss beantragen („Subside de Base“ oder früher „Subside Ordinaire“), zusätzlich kann man einen Qualitätszuschuss anfordern („Subside Qualité +“), der die früheren „Chèques Services Accueil“ ersetzt.

Während beim Basiszuschuss alles beim Alten bleibt, ist es dagegen beim Qualitätszuschuss zu bedeutenden Änderungen gekommen. An Vereine die die Anforderungen für letzteren erfüllen, können für jeden Jugendspieler, der bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres noch keine 16 Jahre alt ist, 150 € / Jahr ausbezahlt werden. Die Kriterien, die die Vereine erfüllen müssen, basieren auf der Anzahl der lizenzierten Spieler in den Jugendkategorien, auf der Qualifikation der Jugendtrainer und die geleistete Arbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Vereine soll ebenfalls begünstigend in Betracht gezogen werden.

Beantragen muss man diese Zuschüsse über die Internet-Plattform „myguichet.lu“ (s.u.). Um seine Vereine zu beraten und bei den Prozeduren zu helfen hat die FLF eine Arbeitsgruppe gegründet, in der die Herren Marco Richard (Verwaltungsratsmitglied der FLF), Marc Diederich (Jurist der FLF), Claude Campos (Trainer bei der FLF) und Felix Meyer (FLF-Verwaltung) als Mitglieder fungieren. Kontaktieren kann man diese Arbeitsgruppe per E-Mail an subsides@football.lu.

Quellen und weitere Informationen:

Aufrufe: 016.1.2017, 12:00 Uhr
Paul KrierAutor