Laut Satzung der FLF müssen die Verzichtserklärungen auf einen Vereinswechsel – die sog. Déclarations de non-transfert – während normalen Zeiten bis zum 1.Mai beim Verband eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen sanitären Krise und unter Berufung auf den Artikel 16 der Verbandssatzung hat der Verwaltungsrat der FLF entschieden, dass die Deadline für diese Verzichtserklärungen aufgehoben wird. Da man noch nicht absehen kann, wann sich die aktuelle Lage verbessert und damit auch der Verlauf der aktuellen sowie der Start der kommenden Saison geregelt werden kann, wurde vorerst kein neuer Termin zum Einreichen der entsprechenden Formulare festgelegt. Zudem will der Veband Zusatzinformationen zur Transferperiode nachreichen, sobald solche vorliegen. Bei Fragen kann man sich per E-Mail an FLF-Jurist Marc Diederich wenden.