München – Jürgen Igelspacher sprach kurz nach der Urteilsverkündung aus, was alle dachten. „Fußballtechnisch steht alles auf Anfang“, sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Fußball-Verbandes.
Im Streit um die Teilnahme am DFB-Pokal zwischen dem Kläger Türkgücü München und den Beklagten BFV sowie Deutscher Fußball-Bund fiel gestern das Urteil. Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz verkündete, „dass die Meldung von Schweinfurt 05 nicht auf die Spielordnung des BFV gestützt werden kann“. Die Entscheidung über die Nominierung gab das Landgericht München anschließend zurück in die Hände des Verbands. Der BFV hat nun also zwei Optionen: Entweder er meldet Türkgücü München auf Grundlage der Spielordnung vom 5. Mai für die erste Runde des DFB-Pokals – oder die Ordnung wird erneut angepasst, um eine Benennung Schweinfurts zu legitimieren.
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„Wir müssen uns neu überlegen, wen wir melden und dies neu begründen. Somit steht es 1:1 oder eben 0:0“, sagt Igelspacher.
Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny bewertete das Urteil hingegen „als Teilerfolg. Ich gehe davon aus, dass wir zum DFB-Pokal gemeldet werden, außer der Bayerische Fußball-Verband versucht sich wieder auf die Schweinfurter Seite zu begeben und die Spielordnung erneut zu ändern.“
Klar ist: Dem BFV rennt die Zeit davon. Die Partie gegen Schalke ist aktuell – ebenso wie das Duell der Bayern gegen Düren – für den 15. Oktober angesetzt, an diesem Datum findet auch die Auslosung der zweiten Runde im DFB-Pokal statt.
Igelspacher sprach daher davon, dass man sich „schnell entscheiden“ wolle. BFV-Präsident Rainer Koch hatte während der dreieinhalbstündigen Verhandlung am Montag gesagt, dass durch die kurzfristige Absage des Spiels bereits ein Schaden von 40 000 bis 50 000 Euro entstanden sei. Wenn sich die Streiterei vor Gericht länger hinziehe, würde „der Schaden ins Unermessliche steigen.“
Sollte der BFV seine Spielordnung ändern und sich für Schweinfurt entscheiden, droht die Auseinandersetzung in die nächste Runde zu gehen. Kothny kündigte gestern an, dass eine Berufung vor dem Oberlandesgericht in einem solchen Fall eine wahrscheinliche Option sei: „Ich könnte mir das durchaus vorstellen. Vor allem, weil uns das Gericht zu großen Teilen Recht gegeben hat.“
Den 15. Oktober hat Kothny laut eigener Aussage im Kalender jedenfalls dick angestrichen. Man sei bereit zu spielen, auch wenn derzeit noch nicht feststehe, in welchem Stadion die Partie stattfinden würde.
Eine Gerichtssprecherin bezeichnete das Urteil als „salomonischen Mittelweg“. Die Meldung von Schweinfurt für den BFV sei eine „Rechtsverletzung“ gewesen, zudem lag keine „fehlerfreie Ermessensentscheidung“ vor. Die zahlreichen Erläuterungen des BFV, dass man einfach eine „faire Lösung für alle“ (Koch) schaffen wollte, seien im Vorfeld nicht ausreichend dokumentiert worden. Der BFV hat also nicht sorgfältig genug gearbeitet und nannte somit erst während der Verhandlung zahlreiche entscheidungsrelevante Aspekte, die Richterin Lutz offenbar noch nicht kannte.
Kothny sprach davon, dass der ganze Prozess „bitter für den Fußball“ sei. Der Ball liegt nun wieder vor den Füßen des BFV. Eine Entscheidung pro Türkgücü wäre zwar der einfachere Weg, würde die Autorität des Verbands jedoch schwächen. (NICO-MARIUS SCHMITZ)