2024-05-10T08:19:16.237Z

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Der 1. FC Rieden (in Grün) hält nun doch auf direkten Wege die Klasse.
Der 1. FC Rieden (in Grün) hält nun doch auf direkten Wege die Klasse. – Foto: Richard Weigert

Das Urteil ist da: Rieden hält doch die Klasse & Ziegetsdorf relegiert

Der FC muss doch nicht in die Abstiegsrelegation, weil Sulzbachs 5:2-Sieg gegen Ziegetsdorf bestehen bleibt – Ein Einspruch ist noch möglich

Eine Achterbahnfahrt der Gefühle hat der 1. FC Rieden in den vergangenen Tagen mitgemacht. Erst der sportlich geschaffte direkte Klassenerhalt in der Bezirksliga Süd durch den Sieg in Beilngries. Gebremst wurden die Feierlichkeiten am vergangenen Samstagabend, als die Nachricht die Runde machte, dass der SV Sulzbach/Donau im Parallelspiel (5:2 gegen Ziegetsdorf) einen vermeintlich nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt haben solle. Wäre dem so gewesen, hätte Ziegetsdorf die drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen bekommen – und Rieden wäre anstelle von Ziegetsdorf in die Abstiegsrelegation gegangen. Das Bezirkssportgericht nahm sich der Sache an, tagte am Dienstagabend. Jetzt ist das Urteil gesprochen.

„Die vorzeitige Abmeldung des betroffenen Spielers des SV Sulzbach/Do. durch seinen neuen Verein war nicht rechtens bzw. zu diesem Zeitpunkt nicht gewollt. Das Spiel Ziegetsdorf – Sulzbach/Do. wird seinem sportlichen Ausgang nach gewertet. Somit bleibt Ziegetsdorf Relegant. Es gilt eine Einspruchsfrist von einer Woche“, erklärt Bezirks-Spielleiter Christian Wolfram. Dass die Urteilsverkündung gesprochen sei, bestätigt Josef Wein, Vorsitzender des Bezirkssportgerichts, gegenüber FuPa.

Um das Ganze in Kürze aufzurollen: Betreffender Spieler war am Samstag vom SV Sulzbach/Donau händisch in der Aufstellung eingetragen worden, weil er bereits vor dem Spiel abgemeldet worden war und so im Elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) nicht mehr aufzufinden war. Darüber verfasste der Schiedsrichter eine Meldung. Nun entschied das Sportgericht, dass der Akteur doch spielberechtigt gewesen sei, es sich um einen Formfehler gehandelt habe. Denn der betroffene Spieler war nicht vom SV Sulzbach, sondern von seinem neuen, in der Kreisliga beheimateten Verein bereits abgemeldet worden. Und zwar dummerweise noch vor dem letzten Saisonspiels Sulzbachs, in welchem der Spieler auch zum Einsatz kam. Man darf also von einem Versehen sprechen, wodurch der Spieler fürs letzte Saisonspiel unbeabsichtigt im ESB gesperrt war.

Die Abmeldung des neuen Vereins für jenes Spiel ist dadurch nichtig, das Endergebnis von 5:2 zugunsten Sulzbachs bleibt bestehen. Was zur Folge hat, dass doch die SpVgg Ziegetsdorf und nicht der 1. FC Rieden den Gang in die Abstiegsrelegation antreten muss. Allerdings haben die betroffenen Vereine die Möglichkeit eines Einspruchs, dessen Frist sich auf eine Woche beläuft.

Aufrufe: 024.5.2023, 12:00 Uhr
Florian WürtheleAutor