2024-06-14T14:12:32.331Z

Allgemeines
Wie geht es in den einzelnen Sportarten unter 2G-Regeln weiter? Die ersten Verbände haben schon reagiert.
Wie geht es in den einzelnen Sportarten unter 2G-Regeln weiter? Die ersten Verbände haben schon reagiert.

Wie Verbände auf 2G reagieren

Die neue Corona-Schutzverordnung hat auch Auswirkungen auf ungeimpfte Amateursportler. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche.

Die Landesregierung zeigt ungeimpften Amateursportlern die Rote Karte. Wie aus der neuen Coronaschutzverordnung hervorgeht, haben nur noch immunisierte Personen (geimpft oder genesen) Zugang zum Sport. Das gilt sowohl für den Trainingsbetrieb als auch den Wettkampf „auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum“. Es gibt keine Unterscheidung, ob es sich um eine Indoor- oder Outdoorsportart handelt. Die Forderung des Landessportbundes NRW wurde somit nicht erfüllt, dass für den Amateursport im Freien maximal 3G gelten solle. Nicht nur für die Aktiven findet seit Mittwoch die sogenannte 2G-Regel Anwendung, sondern auch für Zuschauer. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren.

Welche Auswirkungen die neuen Regeln auf den Spielbetrieb haben, versuchen die Verbände gerade zu ergründen. Ergebnisse gibt es wenige, in NRW müssen in vielen Sportarten momentan noch Fragezeichen aus dem Weg geräumt werden.

In anderen Teilen Deutschlands ist man schon weiter. Im Amateurfußball haben die ersten Landesverbände den Spielbetrieb bereits ausgesetzt. Wie es im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) weitergeht, steht dagegen noch nicht fest. Ob die Amateurfußballer frühzeitig in die Winterpause gehen oder die Hinrunde unter 2G-Regeln beenden, wird eifrig diskutiert. Auf Nachfrage teilt der Verband mit: „Wir prüfen derzeit alle Detailfragen, die sich aus der Auslegung der neuen Coronaschutzverordnung NRW für den Amateursport ergeben, klären diese mit dem Landessportbund NRW und werden alle Informationen dann umgehend auf der FVM-Homepage zur Verfügung stellen.“

Bei den Basketballern ist eine Entscheidung schon gefallen. Sie werden den Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen fortsetzen, wie Uwe Plonka mitteilt. „Bisher sind wir mit unseren Maßnahmen gut durch die Corona-Zeit gekommen“, betont der Präsident des Westdeutschen Basketball-Verbandes. „Den Spielbetrieb wollen wir nicht aussetzen, da wir wie bisher vorsichtig waren und mit den nötigen Maßnahmen keinen Lockdown wollen und hoffentlich auch nicht brauchen.“

Auch beim Westdeutschen Tischtennis-Verband soll es trotz der neuen Bestimmungen weitergehen. „Überlegungen, den Spielbetrieb auszusetzen, stehen bei uns derzeit nicht auf der Agenda“, unterstreicht Geschäftsführer Michael Keil. Dass die Belastung für die Vereine aufgrund der 2G-Kontrollen steigt, liegt auf der Hand. „Da die Gastgeber für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereins- beziehungsweise Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, welche die Kontrollen durchführt“, teilt der Verband mit.

Die Handballer wollen ebenfalls unter 2G weiterspielen, wie Lutz Rohmer verdeutlicht: „Es gibt momentan keine Überlegungen, die Saison zu unterbrechen.“ Der Präsident des Handballverbandes Mittelrhein und Nordrhein sieht nur bei den 16 bis 18-Jährigen eine „problematische Gruppe“, weil sie noch nicht so lange die Chance hatten, sich impfen zu lassen. „Da fehlt mir noch der Überblick, ob in der Altersklasse der Spielbetrieb sichergestellt werden kann.“

Der Westdeutsche Volleyball-Verband will nach Informationen unserer Zeitung am Mittwochabend im Rahmen einer Präsidiumssitzung über das weitere Vorgehen beraten. Im Anschluss wollen die Verantwortlichen über die Ergebnisse informieren.

Die 2G-Regel hat auch im Reitsport große Auswirkungen – vom Turniersport bis hinunter in den Freizeitbereich. Wenn das Land die 2G-Regel in seinen Verordnungen ohne Ausnahmen umsetzt, haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Reitsportanlagen und Turnieren. „Eine gute Abstimmung und gegenseitiges Verständnis innerhalb der Stallgemeinschaften ist jetzt unabdingbar. Die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen müssen die 2G-Regelung auf ihrer Anlage umsetzen und die Impf- und Genesenennachweise kontrollieren“, betont Sönke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt bis zum 21. Dezember.

Aufrufe: 025.11.2021, 07:30 Uhr
Benjamin Jansen/Helga Raue/Lars Brepols | AZ/ANAutor