2024-04-30T13:48:59.170Z

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Der 1. FC Schwarzenfeld konnte in Hauzenberg keine Mannschaft stellen und muss deshalb nun 500 Euro Strafe zahlen. F: Solek
Der 1. FC Schwarzenfeld konnte in Hauzenberg keine Mannschaft stellen und muss deshalb nun 500 Euro Strafe zahlen. F: Solek

Urteil gefallen: Schwarzenfeld muss 500 Euro blechen

Die wegen Spielermangels abgesagte Partie wird mit 2:0 für den FC Sturm Hauzenberg gewertet

Das Sportgericht Bayern hat im Fall des Nichtantrittes in der Landesligen Mitte das Urteil gesprochen. Der 1. FC Schwarzenfeld, der am 32. Spieltag die Auswärtspartie beim FC Sturm Hauzenberg sausen ließ, muss 500 Euro Geldstrafe zahlen. Das Spiel wird mit 2:0 Toren und drei Punkten zu Gunsten von Hauzenberg gewertet.

Heinz Ferber, der Vorsitzende des Sportgerichts Bayern, hatte es zu Wochenbeginn bereits angedeutet, dass die Urteile hohe Geldstrafen für die betroffenen Vereine zur Folge haben werden. Im Fall des 1. FC Schwarzenfeld, der am 5. Mai zum angesetzten Punktspiel beim FC Sturm Hauzenberg nicht antrat und Personalmangel geltend machte, verhängten die Sportrichter 500 Euro Geldstrafe plus einer Bearbeitungsgebühr von 51,36 Euro. Die drei Punkte erhält selbstverständlich der geschädigte Verein FC Sturm Hauzenberg mit 2:0 Toren. Schwarzenfeld hatte geltend gemacht, dass sie nur eine dezimierte Mannschaft hätten stellen können. Dazu heißt es im Urteil: "Der 1. FC Schwarzenfeld spielt in der Landesliga, also in einer Spielklasse, die ganz sicher zu den Spitzenligen im bayerischen Amateurfußball zählt. Die Attraktivität und das Ansehen solcher Ligen auch nach außen hin beruht zur Überzeugung des Sportgerichts Bayern ganz wesentlich darauf, dass mit großer Sorgfalt erstellte Spielpläne über die gesamte Spielsaison hinweg auch tatsächlich eingehalten werden und dass gerade zum Saisonende hin insbesondere sportlich bedeutsame Entscheidungen wie Auf- und Abstieg ausschließlich auf dem Spielfeld fallen. Ein Nichtantreten gerade gegen Mannschaften, die noch um den Auf- oder gegen den Abstieg kämpfen (wie in diesem Fall der FC Sturm Hauzenberg) könnte zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, die in ihrer Breitenwirkung unabsehbare negative Auswirkungen hätte. Das Sportgericht Bayern verkennt nicht, dass die vom 1. FC Schwarzenfeld vorgetragenen Gründe für die Spielabsage eine gewisse Bedeutung haben. Dennoch hätte der Verein aus den vorgenannten Gründen alles, aber auch wirklich alles daran setzen müssen, um die Austragung des in Rede stehenden Verbandsspiels - im äußersten Fall zur Not auch mit einer reduzierten Spielerzahl - sicherzustellen."

Aufrufe: 011.5.2018, 16:01 Uhr
Dirk Meier Autor