Das Problem nach der vom Verband abgewiesenen Beschwerde ist laut DJK-Fußballabteilungsleiter Daniel Clemens der weitere Gang durch die Gerichtsbarkeit mitsamt der Kosten: „Zunächst müssen wir das Schiedsgericht anrufen. Davon versprechen wir uns aber nichts. Wahrscheinlich würde da das Urteil der vorherigen Instanzen bestätigt. Es könnten Gebühren und Anwaltskosten im mittleren vierstelligen Euro-Bereich auf uns zukommen.“ Erst danach wäre der Weg vor ein ordentliches Gericht frei. Der geschäftsführende DJK-Vorstand hat noch bis zum Ende der Beschwerdefrist am 17. Juli Zeit, über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Clemens gibt die Hoffnung nicht auf, dass sich der Aufstieg der zweiten Mannschaft eventuell auf dem kleinen Dienstweg regelt – durch den Rückzug der SSG Kernscheid in die C-Klasse ist in der B-Liga ein Platz frei geworden.
FVR-Präsident Walter Desch hat unterdessen anklingen lassen, dass der Verband zunächst erwogen hatte, allen Härtefallanträgen stattzugeben. Nach eingehender Prüfung habe man sich aber anders entschieden. Den Ärger kann er verstehen: „Die Entscheidung ist hart für den Verein, das kann ich nachvollziehen.“