VfB Straubing legt Protest gegen Spielwertung ein
Nach Ansicht des VfB hat Obereichstätt eine gesperrte Spielerin eingesetzt +++ Sportgerichtsurteil vermutlich am Dienstag
In der Begegnung FV Obereichstätt gegen den VfB Straubing, am vergangenen Samstag, kam die Obereichstätterin Christine Pickl zum Einsatz. Diese Spielerin wurde aber im Spiel gegen den FC Stern München (1. Spieltag) mit der roten Karte des Feldes verwiesen, und wurde für 1 Verbandsspiel im Sinne des § 51 Abs. 5 RVO der Frauen Bayernliga Mannschaft gesperrt.
Da das folgende Meisterschaftsspiel gegen den FC Karsbach aber auf den 03.10. verlegt wurde, war die Spielerin Christine Pickl im Spiel gegen den VfB Straubing somit noch nicht spielberechtigt.
Der VfB Straubing stellt daraufhin Anzeige gegen den FV Obereichstätt wegen unzulässigem Spielerinneneinsatzes. Das Sportgericht Bayern wird sich nun damit befassen und voraussichtlich am Dienstag ein Urteil fällen.