Das Kreissportgericht des Fußballkreis Bruchsal hat in der Sache FC Huttenheim das Urteil gesprochen. Der Kreisligist hatte seine 1. Mannschaft am 18. November aus dem laufenden Spielbetrieb abgemeldet.
Mit Urteil vom 21.11.2016 hat das Kreissportgericht 1 Bruchsal den FC Huttenheim wegen Rücktritts ohne Zustimmung der spielleitenden Stelle zu einer Geldstrafe verurteilt. Die bis dato ausgetragenen Spiele der 1. Mannschaft sind nicht zu werten, die Mannschaft ist aus der Wertung zu nehmen und ist somit 1. Absteiger aus der Kreisliga Bruchsal.