2024-05-02T16:12:49.858Z

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Spiel wird wiederholt

Urteil des Sportgerichts Alb

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Das Fußballspiel in der Kreisliga A, Staffel 1 zwischen der TSG Münsingen und dem SV Hülben muss neu angesetzt werden.

Dies ist das Ergebnis der Entscheidung des Verbandsgericht des Württembergischen Fußballverbandes (WFV), das die Berufung der TSG Münsingen gegen den Einspruch des SV Hülben zurückgewiesen hat.

Somit hat das Urteil des Sportgerichts Alb Bestand, das die Neuansetzung aufgrund des Hülbener Einspruchs ausgesprochen hatte, nachdem der Schiedsrichter (der bis November im Ausland weilte) und die unbeteiligten Zeugen die Angaben des SV Hülben bestätigt hatten.

Streitpunkt war der 3:2-Siegtreffer der TSG Münsingen im ersten Saisonspiel in der 90. Spielminute. Der Schiedsrichter erkannte das regelwidrig erzielte Tor an, obwohl er das Spiel nach einem Freistoß für Münsingen, als der Ball noch in der Luft war, durch einen Pfiff unterbrochen hatte. Richtig wäre gewesen, wenn der Unparteiische nach seinem Fehlpfiff auf Wiederholung des Freistoßes entschieden hätte.

Aufrufe: 014.2.2015, 00:00 Uhr
Südwestpresse / SWPAutor