2024-04-25T14:35:39.956Z

Aufreger der Woche
Hart durchgegriffen: Manuel Plützer, Vorsitzender der Spruchkammer, und seine Kollegen verhängten mehrere Strafen gegen Spieler und die beiden Vereine. Foto: Küpper
Hart durchgegriffen: Manuel Plützer, Vorsitzender der Spruchkammer, und seine Kollegen verhängten mehrere Strafen gegen Spieler und die beiden Vereine. Foto: Küpper

Sötenicher Kicker ein Jahr gesperrt

Harte Strafen – Nach Spielabbruch beiden Vereinen Punkte aberkannt

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Die Spruchkammer des Fußballkreises Euskirchen verhandelte die Vorfälle im Spiel zwischen dem SV Sötenich und dem SV Rhenania Bessenich vom 27. November. Schiedsrichter Marco Weber hatte die Partie beim Stand von 1:1 abgebrochen, nachdem es in der Nachspielzeit zu Tumulten gekommen war.

Die Kammer, die sich aus dem Vorsitzenden Manuel Plützer, Siegfried Holzheimer, Gregor Teuber, Werner Breuer und Sebastian Bey zusammensetzte, hörte zunächst im Vereinsheim des TuS Ülpenich zwei Stunden lang die Zeugen. Darunter waren Schiedsrichter Weber, seine Assistenten und Vertreter der Vereine, unter anderem die Trainer Christian Hammes (Sötenich) und Sascha Hillger (Bessenich).
Es ging darum, welche Szenen sich abgespielt hatten und wer letztendlich für den Spielabbruch verantwortlich gemacht werden konnte. Die Vereine waren durch ihre Vorsitzenden Eric Geschwind (Sötenich) und Winand Bell (Bessenich) vertreten.

Rekonstruktion: Nach einem Foul entschied der Schiedsrichter auf Freistoß für Bessenich. Doch zur Ausführung kam es nicht mehr, weil ein Sötenicher und ein Bessenicher aneinander gerieten. Der Vater des an der Nase verletzten Bessenichers rannte danach auf den Platz und attackierte einen Sötenicher. Der Vater des Spielers ist kein Mitglied in einem Sportverein des DFB und unterliegt nicht der sportrechtlichen Strafgewalt. Er wurde als Zeuge gehört.

Nach über dreieinhalbstündiger Verhandlung verkündete Kammer-Chef Plützer das Urteil: Das Meisterschaftsspiel wurde für beide Teams wegen verschuldeten Abbruchs mit 0:2 Toren und null Punkten als verloren gewertet. Zudem müssen beide Vereine 100 Euro Strafe wegen verschuldeten Spielabbruchs zahlen.

Für die Szenen in der Nachspielzeit wurde Sötenichs Spieler Christian Engels wegen eines schweren tätlichen Angriffs gegen einen Bessenicher Spieler für ein Jahr gesperrt. Die Kammer sprach hiervon sechs Monate als Bewährung aus.

Weil er sich in der 75. Minute eine grobe Unsportlichkeit leistete, wurde Sötenichs Spieler Jens Fischer für die Dauer von zehn Wochen (ab Spieltag) gesperrt. Sötenichs Spieler Thomas Müller hat nach Auffassung der Kammer einen tätlichen Angriff gegen einen Bessenicher Zuschauer, der auf den Platz rannte, ausgeübt. Dafür wurde Müller für sechs Wochen gesperrt. Bessenichs Spieler Sven Weselowska wurde von der Kammer wegen tätlichen Angriffs gegen einen Sötenicher Spieler für die Dauer von sechs Wochen gesperrt.

Wegen des fehlenden Platz-Ordnungsdienstes bekam Heimverein Sötenich eine Strafe von 30 Euro. Wegen grob unsportlichen Verhaltens des Zuschauers muss Bessenich ebenfalls 30 Euro Strafe zahlen. Die Kosten des Verfahrens von 151,60 Euro tragen beide Vereine gemeinsam.

„Der Spielabbruch ist nach unserer Ansicht beiden Vereinen zuzurechnen. Er war auch gerechtfertigt“, begründete Plützer: „Es handelte sich um mehrere Brandherde.“ Ein Weiterspielen sei nicht mehr möglich gewesen. Der Schiedsrichter hatte sich nach den Vorfällen mit seinen Assistenten beraten und den Abbruch erklärt.

Das Spiel so zu werten, wie es zum Zeitpunkt des Abbruchs stand, ist laut Plützer aufgrund der Spielordnung nicht möglich. Sötenich war der Auffassung, dass der Spielabbruch durch den Bessenicher Zuschauer verursacht worden wäre. Bessenich war der Ansicht, dass der Abbruch aufgrund einer Tätlichkeit des Sötenicher Spielers erfolgt wäre.

Gegen das Urteil können beide Vereine innerhalb von zehn Tagen Berufung einlegen. Beide Vorsitzenden machten nach der Verhandlung zähneknirschend deutlich, dass sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Sie hatten auf eine Neuansetzung der Partie gehofft.

Aufrufe: 014.12.2016, 20:00 Uhr
KSTA-KR/Franz KüpperAutor