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Allgemeines

RWE akzeptiert Urteil

WFLV-Berufungskammer bestätigt Ergebnis der ersten Instanz

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Die Berufungskammer des WFLV-Verbandsgerichts hat das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Somit
wurde sowohl der Antrag von Rot-Weiss Essen auf die Beibehaltung des Spielergebnisses der Partie
vom 6. Dezember 2014 zwischen den Sportfreunden Lotte und RWE, als auch der Antrag der
Sportfreunde auf Umwertung des Spielergebnisses zu eigenen Gunsten abgewiesen.
Prof. Dr. Michael Welling, Vorstandsvorsitzender der Rot-Weissen, dazu: „Wir haben natürlich im Sinne des Vereins alle Möglichkeiten, den sportlich errungenen Punkt zu behalten, ausgeschöpft. Leider ist uns dies nicht gelungen. Jedoch war die Argumentation der Spruchkammer auch für uns nachvollziehbar und in dem uns allesamt angehenden Anti-Dopingkampf begründbar. Dementsprechend akzeptieren wir das Urteil und richten unseren Blick nach vorne.“
Aufrufe: 013.3.2015, 08:46 Uhr
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