Im Spiel gegen die Sportfreunde Lotte am 6. Dezember 2014 war Soukou positiv auf die auf der Dopingliste stehende Substanz Methylhexanamin getestet worden. Der Spieler hatte in der Folge versichert, sich die Ergebnisse der Dopingprobe nur aufgrund nicht angegebener und entsprechend illegaler Zusätze in einem von ihm eingenommenen Nahrungsergänzungsmittel erklären zu können. Die daraufhin von Spieler und Verein in Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung der Nahrungsergänzungsmittel bestätigte nun diese Ausführungen des Spielers.
So konnte in einem vom Spieler eingenommen Vitaminpräparat die Substanz Methylhexanamin in einer geringen Menge nachgewiesen werden, obwohl ein entsprechendes Synonym vom Hersteller weder auf der Verpackung noch auf dem Beipackzettel vermerkt wurde. Der Gutachter führte zudem aus, dass die im Urin des Spielers festgestellte Konzentration von Methylhexanamin nicht leistungsfördernd gewesen sein konnte.
Rot-Weiss Essen sieht den Spieler durch das Untersuchungsergebnis vor allem moralisch entlastet. Die Verhandlung vor der Spruchkammer hat dabei allen Beteiligten verdeutlicht, welche Komplexität dieses Thema besitzt und welche Fallstricke es bei der Einnahme ernährungsoptimierender Mittel gibt. Ob der Spieler gegen die verhängte individuelle Strafe oder der Verein gegen den Punktabzug das Rechtsmittel der Berufung einlegen werden, wird in den nächsten Tagen entschieden.