2024-05-10T08:19:16.237Z

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F: Rinke
F: Rinke

Plauen darf weiterspielen

Präsidium des NOFV entschied sich am Montagnachmittag trotz klarer Regelungen in der Spielordnung für eine Fortführung des Spielbetriebes

"Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die spielklassenhöchste Herren- oder Frauenmannschaften des Vereins sofortiger Absteiger und beendet den Spielbetrieb mit dieser Mannschaft nach Präsidiumsbeschluss." So steht es in Paragraf 6 der Spielordnung des NOFV. Eindeutig, eigentlich. Das Präsidium entschied jetzt dennoch, dass der VFC Plauen trotz eröffneten Insolvenzverfahrens die Rückrunde bestreiten darf. Absteigen muss Plauen am Saisonende aber trotzdem - unabhängig des Tabellenplatzes. Die Konkurrenz in der Liga ist größtenteils empört.

Plauen bleibt mit 18 Punkten auf dem 11. Platz im Spielbetrieb. Da jedoch zahlreiche Leistungsträger wie Florian Grossert, Danny Wild, Felix Lietz oder Maik Ebersbach den Verein bereits verlassen haben, droht sportlich eine Rückrunde, in der sich Plauen von der Konkurrenz abschießen lässt. NOFV-Präsident Rainer Milkoreit erklärte dazu nur: "Wir haben für den Fußball im Nordosten entschieden und ich bin froh, dass es in Plauen mit dem Fußball weitergehen kann. Es war eine Entscheidung im Interesse des Fußballs." Der Beschluss des Präsidiums war einstimmig.

Dabei heißt es sogar in der Spielordnung des DFB und Paragraf 6: "1. Die klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. 2. Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet. "

Hinter vorgehaltener Hand heißt es, dass der Verband damit nur der Drohung aus dem Weg gehen will, die Spielordnung von ordentlichen Gerichten auf den Prüfstand stellen zu lassen. Denn das hatten die Insolvenzverwalter von Plauen gedroht. Sie sehen in dem Abschnitt der Spielordnung, der sich mit der Insolvenzeröffnung von Vereinen beschäftigt, einen Verstoß gegen die deutsche Insolvenzordnung.

Daher fordert der NOFV in seinem Vergleich gegenüber dem VFC Plauen auch folgenden Punkt: "Der Insolvenzverwalter der Plauener nimmt seine einstweilige Verfügung gegen die Satzung des NOFV zurück."

Rechtsanwalt Klaus Simon erklärte Anfang Dezember gegenüber dem MDR: "Das Gesetz will, dass Sanierungen in der Insolvenz möglich sind, um Werte zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Gläubiger durch Erhaltung besser zu befriedigen als durch Zerschlagung. Regelungen, die dies ihrer Intention nach erschweren, haben keinen Bestand." Sportrechtler wiesen in der Folge darauf hin, dass es dazu bislang keine eindeutige Rechtsauffassung gibt und erst ein Gericht darüber entscheiden könne bzw. müsste.

Einen Präzedensfall für seinen Spielbetrieb hat der NOFV damit jedenfalls geschaffen, denn in Zukunft werden sich wohl viele Vereine auf diesen Präsidiumsbeschluss berufen, wenn ihnen durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren die Auflösung einer Mannschaft droht.

Aufrufe: 027.1.2015, 09:32 Uhr
Thomas RinkeAutor