2024-05-02T16:12:49.858Z

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F: Ostermann
F: Ostermann

KFC: Finanzamt pfändet Sponsorengeld

Finanzielle Lage der Uerdinger scheinbar ernster als vermutet

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Die finanzielle Lage des Regionalligisten KFC Uerdingen ist offenbar deutlich dramatischer als bislang angenommen. Das Finanzamt Krefeld hat bei mindestens einem Sponsoren Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet; dabei handelt es sich um eine Pfändung von sämtlichen Ansprüchen des KFC gegenüber diesem Geldgeber.
Außerdem droht dem KFC noch eine weitere Zahlung. Heute Mittag beginnt vor dem Arbeitsgericht Krefeld der Prozess gegen den ehemaligen Co-Trainer, A-Jugendtrainer und Geschäftsstellenleiter Ronny Kockel, der gegen seine Entlassung zum Jahresende 2013 klagt und eine Gehaltsnachzahlung in Höhe von 25 000 Euro brutto fordert (siehe dazu eigenen Text auf der Krefelder Lokalseite von FuPa).

Unserer Zeitung liegt ein Schreiben des Finanzamts Krefeld mit Datum vom 3. April 2014 vor, das an einen der Sponsoren des Fußballclubs gegangen ist. In diesem Schreiben ordnet das Finanzamt an, dass die Zahlungen, die der Angeschriebene dem Verein zukommen lassen will, ab sofort eingezogen werden und untersagt dem Angeschriebenen mit sofortiger Wirkung, dem KFC Geld zukommen zu lassen. Anders gesagt: Das Finanzamt pfändet Einnahmen des KFC aus Sponsorengeldern. Laut dem Schreiben schuldet der KFC Uerdingen dem Land NRW Steuern in Höhe von 10 712,89 Euro. Woher diese Forderungen stammen, also zum Beispiel aus Lohn-, Umsatz- oder Körperschaftssteuer, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Auch nicht, aus welchem Zeitraum diese Forderungen stammen – sondern nur, dass sie am 3. April eben bei knapp 11 000 Euro lagen.

Wörtlich heißt es dazu in dem Schreiben: "Wegen dieses Anspruchs werden gemäß §§ 309 ff. Abgabenordnung (AO) gepfändet: Die dem Vollstreckungsschuldner (der KFC Uerdingen, die Red.) gegenwärtig und zukünftig gegen Sie zustehenden Ansprüche, Forderungen und Rechte aus Zuwendungen in Geld oder geldeswert insbesondere Zahlungen aus bestehenden und zukünftigen Sponsoringzusagen".

Dass eine Finanzbehörde zu solchen Mitteln greift, um Steuerschulden einzutreiben, ist durchaus erlaubt. Bis es aber zu solch drastischen Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber Dritten kommt, ist der "normale" Weg, dass der Steuerschuldner zunächst eine entsprechende Mahnung erhält. Anschließend erhält der Schuldner eine Vollstreckungsankündigung, ehe dann ein Vollziehungsbeamter vorstellig und/oder eine Vollstreckung angeordnet wird. Allerdings ist die Behörde nicht verpflichtet, sich an dieses Prozedere zu halten. Bei Steuerpflichtigen, die regelmäßig mit ihren Zahlungen in Rückstand sind, kann das Finanzamt auch unmittelbar diese Schritte einleiten und auf eine vorherige Mahnung verzichten.

KFC-Boss Lakis ließ gestern über seinen Unternehmenssprecher Marc Peters verlauten, dass eine Pfändung seitens des Finanzamts nicht neu beim KFC sei. "Das Finanzamt ist beim KFC sehr schnell mit solchen Maßnahmen", sagte Peters, räumte aber ein, dass der KFC lautet eigener Rechnung rund 7500 Euro, davon 4200 Euro ungeprüfter Schätzung, an Außenständen beim Finanzamt habe. "Wir werden die Forderung zügig begleichen." Ende vergangener Woche sei eine Zahlung an das Finanzamt getätigt worden.

Hauptsponsor Lakis habe laut Peters übrigens keine Mahnung bekommen – falls doch, dürfte er mit sofortiger Wirkung kein Geld mehr an den KFC zahlen, solange die Schuld gegenüber dem Finanzamt nicht beglichen ist.

Aufrufe: 09.4.2014, 08:04 Uhr
Rheinische Post / Oliver SchaulandtAutor