Das Landgericht Leipzig untersagte dem BAK bei Strafandrohung die Behauptung, es sei beim Spiel am 1. September 2013 zu rassistischen Beleidigungen im VIP-Raum und körperlichen Übergriffen auf Vereinsmitglieder und Familienangehörige der Spieler gekommen. Bitte Richtigstellung beachten!
Nicht bestätigt wurden angebliche körperliche Übergriffe gegen Fans und Überschüttungen mit Bier. Der Vorstand des BAK überlegt nun, aus diesem Grund Rechtsmittel einzulegen. Der Rechtsstreit werde vermutlich weitergehen, teilten die Berliner mit.
Nach dem Ligaspiel hatte der BAK in einer Pressemitteilung erklärt, Familienangehörige des Präsidiums sowie einige deutsche und türkische Väter von Spielern auf der Tribüne und im VIP-Raum seien rassistisch beleidigt, angerempelt und mit Bier überschüttet worden. Zudem seien Autos vor dem Stadion beschädigt worden.
„Die von Vertretern des Berliner AK getätigten Unterstellungen können wir nicht auf uns sitzen lassen - einfach, weil sie nicht der Wahrheit entsprechen”, sagte Lok-Präsident Heiko Spauke damals.
RichtigstellungIn unserem heutigen Artikel unter der URL: https://www.fupa.net/berichte/gericht-bestaetigt-rassismus-vorwuefe--96616.html gaben wir an, dass das Landgericht Leipzig im Urteil vom 4.10.2013 Rassismus-Vorwürfe bestätigt hätte. Diese vom BAK und der Nachrichtenagentur sid übernommene Meldung war falsch. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Den tatsächlichen Stand des Verfahrens hatten wir bereits im heutigen Artikel zutreffend wiedergegeben: https://www.fupa.net/berichte/lok-vs-bak-rassismus-streit-geht-weiter-96688.html.Gez. die FuPa-Redaktion