2024-05-08T14:46:11.570Z

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Bis zur 73. Minute spielte der FC Großalbershof in Theuern und verließ dann das Spielfeld - jetzt gab es das Urteil des Kreissportgerichts. F: Brückmann
Bis zur 73. Minute spielte der FC Großalbershof in Theuern und verließ dann das Spielfeld - jetzt gab es das Urteil des Kreissportgerichts. F: Brückmann

Geldstrafe und 0:2-Wertung

Nachdem der FC Großalbershof im Kellerduell in Theuern in der 73. Minute das Feld verlassen hatte, gibt es jetzt das Urteil des Kreissportgerichts

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Eine deftige Geldstrafe sowie eine 0:2-Wertung hat der Nord-A-Klassist FC Großalbershof für den am 5. Oktober in der Auswärtspartie beim TSV Theuern verschuldeten Spielabbruch vom Sportgericht des Kreises Amberg/Weiden kassiert. Das Gremium in der Besetzung Lorenz Gebert (Vorsitz), Michael Bauer (Beisitzer) und Ulrich Schlamminger (Beisitzer) entschied am Donnerstag, dass der FC Großalbershof insgesamt 120 Euro zu zahlen hat und die Begegnung mit 2:0 für den TSV Theuern zu werten ist.

Was war geschehen? Das Kellerduell in der A-Klasse Nord am 5. Oktober zwischen dem TSV Theuern und dem FC Großalbershof war in der 73. Minute vorzeitig beendet. Beim Stand von 3:2 für die gastgebenden Theuerner wies der Großalbershofer Trainer Volker Renner seine Mannschaft nach mehreren offenbar strittigen Schiedsrichterentscheidungen an, das Spielfeld zu verlassen. Trotz mehrfacher Bemühungen war der FC nicht bereit, weiter zu spielen.

Dabei begann die Partie optimal für die Gäste. Bereits nach gut einer Viertelstunde lag Großalbershof mit zwei Toren in Front und Theuern verpasste kurz vor der Halbzeit den Anschluss nach einem verschossenen Foulelfmeter.

Die zweite Hälfte allerdings gehörte - wenn auch verkürzt - dem heimischen TSV. Schon nach wenigen Minuten gelang Lars Engelhardt, als er eine Rückgabe der Gäste ablief, das 1:2. Jermaine Collier brachte mit zwei Treffern den TSV in Führung. Beim dritten Theuerner Tor reklamierten die Gäste heftig Abseits. Der bereits verwarnte Wedel musste deswegen mit Gelb-Rot das Spielfeld verlassen.

Nach einem Freistoß für Theuern eine gute Viertelstunde vor Schluss diskutierten die Gäste wieder mit dem Schiedsrichter und dieser schickte einen weiteren Großalbershofer mit Ampelkarte vom Feld. Darauf wies der Trainer des FC seine Mannschaft an, das Spielfeld zu verlassen.

Das Sportgericht begründete sein Urteil wie folgt: „Nach dem Abzug der FC-Mannschaft in die Kabine in der 73. Minute auf Veranlassung des verantwortlichen Spielertrainers unternahm kein Vereinsfunktionär der Gastmannschaft sportliche Anstrengungen, um die Mannschaft wieder zur Teilnahme am Spiel zu bewegen.“

Daher wurde der FC „gemäß Paragraph 74 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro belegt. Zudem ist das Spiel gemäß Paragraph 29 SpO für TSV Theuern mit 2:0 als gewonnen und für FC Großalbershof mit 0:2 als verloren zu werten. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20 Euro trägt FC Großalbershof“, so das Urteil. Eine Stellungnahme des Vereins sei vorgelegen und berücksichtigt worden.

Aufrufe: 023.10.2014, 12:43 Uhr
Stephan LandgrafAutor