2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
Kreisschiedsrichterobmann Florian Fleischmann.  Foto: MZ
Kreisschiedsrichterobmann Florian Fleischmann. Foto: MZ

Für Vereinsschiedsrichterbeauftragte

Kreisschiedsrichterobmann Florian Fleischmann spricht von einem Win-Win-Effekt für Vereine und Schiedsrichterorgane

Bei der Wintertagung der Kreisliga und Kreisklasse West regte Kreisschiedsrichterobmann Florian Fleischmann eine Benennung eines Vereinsschiedsrichterbeauftragten an.

Welche Aufgaben soll dieser Vereinsschiedsrichterbeauftragte denn haben?
Zunächst muss man sagen: Der Vereinsschiedsrichterbeauftragte ist nicht neu, auch wenn wir dies jetzt als Pilotprojekt vom Bezirksschiedsrichterausschuss übernommen haben. Die Position gibt es seit 2008 beim Bayerischen Fußballverband; sie ist sogar im Meldebogen enthalten, aber nicht als Pflichtfeld. Wohl auch deshalb wurde sie bislang nicht intensiv verfolgt. Dieser Vereinsschiedsrichterbeauftragte muss nicht selbst Schiedsrichter sein: Grundsätzlich ist er als Ansprechpartner für alle Themen zuständig, die mit dem Schiedsrichterwesen im Verein zusammenhängen.

Also auch, wenn sich ein Verein durch einen Schiedsrichter benachteiligt fühlte?
Ja. Sicherlich ist er auch ein Mittelsmann, durch den Kritik kanalisiert und von Emotionen befreit wird. Er kann aber auch im Vorfeld die Weichen für eine reibungslose Spielleitung stellen, auch wenn er selbst nicht vor Ort ist: Beispielsweise, dass der Schiedsrichter vor Ort einen Ansprechpartner hat, dass die Technik für den Elektronischen Spielbericht steht oder dass die Schiedsrichterkabine nicht die Rumpelkammer des Vereinsheims ist.

Und was bringt diese neue Position dem Verein, der ihn ja stellen soll?
Er ist das Bindeglied der einzelnen Vereinsreferees zu den Schiedsrichterorganen. Wir bilden Jahr für Jahr viele neue Unparteiische aus, von denen doch einige nach den ersten Spielleitungen schnell wieder die Lust verlieren. Hier hat der Vereinsschiedsrichterbeauftragte den wesentlich direkteren Draht, um helfend eingreifen zu können und den Kameraden bei der Stange zu halten. Gleiches gilt für Schiedsrichter, die zwar seit Jahren dabei sind und ab und zu auch Spiele leiten. Sie scheitern oft knapp an der Hürde von 15 Einsätzen und fünf Sitzungsbesuchen pro Jahr, so dass sie für den Verein nicht anrechenbar sind, der dann für sie Ausfallgebühren zahlen muss. Wenn hier im Herbst ein Warnsystem über den Vereinsschiedsrichterbeauftragten greifen würde, könnte der Schiedsrichter vielleicht noch die restliche Pflichtspielezahl zusammenbringen und so seinem Verein viel Geld sparen.
Aufrufe: 027.2.2015, 02:00 Uhr
Redaktion SchwandorfAutor