2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Erste Entscheidung

KFV-Offizielle haben pflichtgemäß gehandelt

In Sachen Neun-Punkte-Abzug für den VfR Neumünster und Ausschluss der Reserve vom Spielbetrieb wegen abermaliger Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls hat das Sportgericht des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) eine erste Beweisaufnahme abgeschlossen.

Die beteiligten Funktionäre des Kreisfußballverbandes (KFV) haben pflichtgemäß gehandelt, ihnen ist kein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Die KFV-Offiziellen um Spielausschussobmann Gerd Freisler wurden also ,,freigesprochen". Nun darf man erst recht darauf gespannt sein, was die mündliche Verhandlung mit Vertretern des VfR am kommenden Dienstag in Kiel ergeben wird.
Aufrufe: 08.10.2015, 23:00 Uhr
SHZ / sasAutor