Mit den drei Urteilen ist der Verein jedoch so nicht einverstanden. Loritz bestätigte auf Anfrage: „Die SG Pley hat gegen unsere Entscheidung Einspruch eingelegt. Ich habe die Fälle an die Bezirksspruchkammer weitergegeben.“ Der Kammervorsitzende und seine Beisitzer beschlossen zudem, das Spiel mit 2:0 für Beggendorf zu werten und „alle Spieler der SG Pley bis einschließlich 18. Dezember unter Kreisaufsicht zu stellen“.
In einer weiteren Verhandlung ging es um eine Partie der Kreisliga B, Gruppe 2, zwischen dem SV St. Jöris und Borussia Brand. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass in dieser Begegnung unter anderem ein Brander Akteur dem Unparteiischen ziemlich übel mitgespielt hatte und verurteilte ihn „wegen schwerster Bedrohung des Schiedsrichters nach Zeigen der Gelb-Roten Karte“ zu einer Sperre von 20 Monaten bis Juni 2018. Borussia Brand hatte, wie Loritz bestätigte, gegen dieses Urteil zunächst Einspruch eingelegt, diesen aber inzwischen wieder zurückgezogen.
Gegenüber diesem Urteil erscheint die zweimonatige Sperre eines Spielers des SV St. Jöris wegen groben Foulspiels und Beleidigung des Schiedsrichters doch milde.
Jugendspruchkammer
Gravierend ist auch ein Vorfall während des Pokalspiels der A-Junioren zwischen dem JFV Broichweiden und dem FSV Columbia Donnerberg Ende September, der jetzt vor der Jugendspruchkammer des Fußballkreises Aachen unter Vorsitz von Heinz-Jürgen Jekewitz verhandelt wurde. Ein A-Jugendlicher von Columbia Donnerberg erhielt eine empfindliche Strafe und wurde „wegen eines tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter in eine Spielsperre von neun Monaten genommen“. Davon setzte die Kammer sechs Monate zur Bewährung aus, die am 29. Dezember 2016 beginnt.