2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Das neue, offizielle Logo der Regionalliga Bayern.
Das neue, offizielle Logo der Regionalliga Bayern.

Die Auflagen für die Regionalliga Bayern

FuPa gibt einen Überblick über sämtliche Zulassungsvoraussetzungen der neuen Liga

Für Vereine ist die sportliche Qualifikation für die Premierensaison der „Regionalliga Bayern“ die eine Sache, die technisch-organisatorische eine andere. Denn nur wer sich sportlich qualifiziert und zudem alle Auflagen des BFV erfüllt, wird in Zukunft im bayerischen Fußballoberhaus dabei sein können. Soeben wurden die Zulassungsunterlagen vom BFV veröffentlicht. FuPa fasst die wichtigsten Auflagen kompakt zusammen.

Hier eine Auswahl der Regionalliga-Auflagen im Überblick:

  • Folgende Personen müssen von einem Regionalliga-Teilnehmer benannt werden: (u.a.) Trainer mit A-Lizenz (kurzfristige Ausnahme muss vom BFV genehmigt werden), Medienverantwortlicher, Fanbeauftragter, Anti-Doping-Beauftragter, Bevollmächtigter für Stadionverbote.
  • Stadionkapazität: 2.500 Besucherplätze (davon 100 überdachte Sitzplätze und 200 Gästeplätze)
  • Spiele mit erhöhtem Risiko erfordern eine räumliche Trennung der Gästefans, eine Einzäunung des Blocks zum Spielfeld, eigene Toiletten, eigene Verpflegungsmöglichkeiten und einen eigenen Zugang
  • Regelspieltag ist Samstag um 14 Uhr (ansonsten ist Sonntag um 14 Uhr, oder bei spielfähiger Flutlichtanlage auch Freitag 18:30 Uhr bzw. 19 Uhr vorgesehen). Empfohlen und langfristig auch angestrebt wird ein Flutlicht mit 400 Lux. Die Heimvereine können ohne Zustimmung des Gegners grundsätzlich den Spieltag bestimmen.
  • Beim offiziellen Eröffnungsspiel der Regionalliga Bayern darf der BFV über alle Werbeflächen im Stadion frei verfügen. Der BFV hat das Recht alle anderen Werbeflächen mit Sponsoren des Heimvereins abzudecken.
  • Journalisten mit Videoproduktionsauftrag müssen eine "Jahresakkreditierung Video" beim BFV beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn das jeweilige Medium die Bewegt-/Spielbilder dem BFV für das Videoportal "BFT.TV" zur Verfügung stellt. Ansonsten muss der Medienbeauftragte des Heimvereins dem jeweiligen Journalisten den Zutritt zum Stadion untersagen.
  • Der Verein hat eine Produktionsbeteiligung für "BFV.TV" in Höhe von 1.500 € pro Saison zu entrichten (pro Heimspiel werden 88 € vom Verband erstattet, wenn der Verein eine verwertbare Eigenproduktion bereitstellt). Zudem muss auf Anfrage ein Vereinshelfer für "BFV.TV" bereit gestellt werden.
  • Jeder Verein hat eine Geschäftsstelle zu betreiben, die nicht mit hauptamtlichem Personal besetzt sein muss.
  • Ein Regionalligist muss eine zweite Herren-Mannschaft im Spielbetrieb vorweisen, ansonsten droht eine Strafe von 2.000 €, im Wiederholungsfall setzt es drei Punkte Abzug, 3.000 € Strafe und im erneuten Wiederholungsfall den Zwangsabstieg bzw. den Verlust des Aufstiegsrechts.
  • 5% der Zuschauereinnahmen, mindestens aber 250 € pro Heimspiel müssen an den BFV entrichtet werden.
  • Kosten für den Haupt-Schiedsrichter 200 €, pro Assistent je 100 € pro Beobachter 30 €. (+ Fahrtkosten)
  • Einführung eines Online-Spielberichtsbogens
  • Der Verein muss ein Sicherheitskonzept für Spiele mit und ohne erhöhtem Risiko erstellen, sowie eine Stadionordnung erarbeiten (und gegebenenfalls ein Ersatzstadion für Spiele mit erhöhtem Risiko benennen)
  • Der Verein muss für alle Spieler eine internistisch-allgemein sportmedizinische Untersuchung vorlegen.
  • Es dürfen maximal drei Nicht-EU-Ausländer auf der Spielberechtigungsliste gemeldet werden.


Alle Auflagen samt Erklärungen im Überblick
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Jeder Verein, der sich sportliche qualifizieren kann (alle aktuellen bayerischen Dritt-, Regional- und Bayernligisten sowie in den Landesligen alle Vereine mit aktuell maximal zehn Punkten Rückstand auf die Relegationsplätze) bekommt in den nächsten Tagen einen Ordner mit den Bewerbungsunterlagen zugesandt. Dritt- und Landesligavereine haben bis Montag, den 2. April 2012 (14 Uhr) Zeit, um die Unterlagen vollständig beim BFV vorzulegen. Alle anderen Vereine müssen ihre Bewerbung bereits am Donnerstag, den 1. März 2012 (14 Uhr) eingereicht haben.

Aufrufe: 016.12.2011, 13:56 Uhr
Sebastian ZiegertAutor