2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Foto: Christoph Lehner
Foto: Christoph Lehner

Die Auf- und Abstiegsregelungen der Regionalliga

Nordost-Staffel spielt künftig mit 18 Teams

Der NOFV informiert über die Auf- und Abstiegsregelungen der Regionalliga Nordost in der Saison 2015/16.

Die Herren-Regionalliga des Spieljahres 2016/17 spielt grundsätzlich mit 18 Mannschaften. Der Tabellenplatz eins berechtigt zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen des DFB zur 3. Liga. Verzichtet dieser Verein bzw. erhält er keine Zulassung, so geht dieses Recht auf die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft über. Die Mannschaften, die die Plätze 17 und 18 belegen, steigen in die Oberliga ab.

Die Absteiger ergeben sich in Abhängigkeit des Aufstieges einer Mannschaft aus der Regionalliga in die 3. Liga sowie des Abstieges von Mannschaften aus dem NOFV-Bereich aus der 3. Liga in die Regionalliga.

Bei einem Aufsteiger in die 3. Liga: Die Mannschaft, welche den Platz 18 belegt, steigt bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Oberliga ab. Die Mannschaften, welche die Plätze 17 und 18 belegen, steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Oberliga ab. Die Mannschaften, welche die Plätze 16, 17 und 18 belegen, steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Oberliga ab. Die Mannschaften, welche die Plätze 15, 16, 17 und 18 belegen, steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Oberliga ab.

Bei keinem Aufsteiger in die 3. Liga: Die Mannschaften, welche die Plätze 17 und 18 belegen, steigen bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Oberliga ab. Die Mannschaften, welche die Plätze 16, 17 und 18 belegen, steigen bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga in die Oberliga ab. Die Mannschaften, welche die Plätze 15, 16, 17 und 18 belegen, steigen bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Oberliga ab. Die Mannschaften, welche die Plätze 14, 15, 16, 17 und 18 belegen, steigen bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga in die Oberliga ab.


Erklärt ein Verein, der für die NOFV-Regionalliga qualifiziert ist, bis zum 23.05.2016 seine Nichtteilnahme am Spielbetrieb der Regionalliga, so wird er in die NOFV-Oberliga eingegliedert.

Erklärt ein Verein, der für die NOFV-Regionalliga qualifiziert ist, nach dem 23.05.2016 seine Nichtteilnahme am Spielbetrieb der Regionalliga, so verliert er die Berechtigung zur Teilnahme am Spielbetrieb des NOFV.

Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des NOFV nicht zu beeinflussen sind und bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist das Präsidium des NOFV berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.

Aufrufe: 01.7.2015, 09:27 Uhr
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