2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten

Breddin thront plötzlich wieder oben

Der FSV Blau-Weiß Rheinsberg wird aufgrund eines Sportgerichtsurteils von der Tabellensüitze gedrängt

So einfach geht es: Victoria Breddin stieß die Kicker aus Rheinsberg über den Jahreswechsel vom Thron der 1. Kreisklasse. Und dies, obwohl diese Spielklasse inaktiv ist und in der Winterpause steckt. Grund für den Sprung: ein Urteil, das jetzt eingearbeitet wurde.

Drei Punkte wurden dem SV Victoria nach Abschluss der Hinrunde demnach gutgeschrieben, weil das ausgefallene Match gegen Fehrbellin II mit 2:0 gewertet wurde. Ein zweites Urteil verhängte das Gremium für das Fehrbelliner Match gegen Maulbeerwalde. Doch für die Prignitzer hat das kaum Auswirkung, während Breddin nun auf den ersten Aufstiegsrang huscht.

Sicher ist derzeit nur, dass der Tabellenerste und auch der -zweite in die Kreisliga hochrücken. Interessant ist es demnach bis Platz fünf in der 1. Kreisklasse. Bringt Freyenstein einen Dreier aus seinem Nachholspiel gegen Dossow mit, dann beträgt der Rückstand auf den Aufstiegsrang nur fünf Punkte. Nehmen sich die Spitzenteams die Punkte gegenseitig ab, dann spitzt sich die Aufstiegsfrage zu.

Nicht nur das: Ein Zünglein an der Waage dürfte das Sportgericht einnehmen. Gühlen-Glienicke/Rägelin hat einen Antrag gestellt, wonach dem neuen Tabellenersten unterstellt wird: "Breddin hat auf dem Spielbericht online den Namen eines Spielers zu stehen, der garantiert nicht eingesetzt wurde", so Arne Kohlert. Im Regelwerk heißt es, dass eine Mannschaft bestraft werden kann, wenn sie nicht spielberechtigte Kicker einsetzt. Einsetzbar ist, wer auf dem vor dem Anpfiff auszufüllenden Formular zu den maximal 18 Spielern zählt. Hilfreich sind für den klagenden Verein Zeugen, um das Sportgericht zu überzeugen. Kohlert: "Wir kennen uns natürlich nach vielen Jahren. Der angegebene Keeper stand definitiv nicht zwischen den Pfosten."

Das Gremium unter Vorsitz von Björn Krasnowski tagt am 25. Februar in Heiligengrabe. Bislang liegen ihm zehn Anträge vor, darunter das Anfechten des Ergebnisses des Staffelersten in Rägelin (3:2-Erfolg). Kohlert gehe es nicht um eine Strafe für den sportlichen Sieger, vielmehr um die Ehrlichkeit.

Für die beiden Urteile mit Auswirkungen für die 1. Kreisklasse holte der Vorsitzende die Beisitzer nicht an den Tisch. Aus Kostengründen setzte er am 30. Dezember ein so genanntes Einzelrichterverfahren an, weil die Fakten eindeutig waren.

Unterdessen droht dem SV 90 Fehrbellin das Entziehen des Spielrechtes fürs zweite Männerteam und ein nochmaliges Sportgerichtsverfahren. Denn das für den kommenden Sonntag angesetzte Nachholspiel gegen die Spielvereinigung Gühlen-Glienicke/Rägelin steht auf der Kippe. Kommt es auf Verschulden des SV 90 nicht zustande, dann wäre dies der dritte Nichtantritt. Schon im Herbst 2015 befürchteten die Rhinstädter, dass sie ihre zweite Vereinsmannschaft aus Personalmangel vor dem Start der Rückrunde zurückziehen müssen.

Staffelleiter Jens Hasenkopf lag bis gestern noch kein Schreiben vor, wonach der Fehrbelliner Platz wegen widriger Bedingungen am 13. Dezember gesperrt gewesen sei. Er setzte nur deshalb neu an, weil der SV 90 ein Schriftstück des Rechtsträgers der Sportanlage (Gemeinde Fehrbellin) nachreichen wollte. Bislang summiert sich die finanzielle Last des SV 90 Fehrbellin auf 240 Euro (je zweimal 100 Euro Ordnungsstrafe sowie 20 Euro Verfahrenskosten) - hätte das Sportgericht die Obergrenze angesetzt, wären es schon jetzt 300 Euro mehr. Mindestens 250 Euro kämen beim nun drohenden Ausschluss dazu.

Aufrufe: 010.2.2016, 07:01 Uhr
MOZ.de / Matthias HaackAutor