2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Bocholt reagiert auf Regionalliga-Ablehnung

"Klarheit, woran wir arbeiten müssen"

Der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband hat den Antrag des 1. FC Bocholt auf eine Zulassung zur Saison 2015/2016 in der Regionalliga West abgelehnt. Über die Entscheidung des WFLV vom 7. Mai 2015 wurden die Vereine, die sich für die neue Regionalliga-Spielzeit beworben hatten, schriftlich informiert. Neben dem 1. FC Bocholt erhielten auch der KFC Uerdingen, die SG Wattenscheid 09 und SV Westfalia Rhynern keine Lizenz für die Regionalliga West.

In der ausführlichen Begründung des Verbandes werden ausschließlich infrastrukturelle Mängel aufgeführt. Das "Stadion Am Hünting" sei laut WFLV aktuell „nicht regionalligatauglich gemäß den Sicherheits-Mindeststandards der Regionalliga West und den technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards)“, ebenso wie dem Verein ein den Sicherheitsauflagen entsprechendes Ausweichstadion fehle.

Unterdessen hatte der WFLV an der Wirtschaftlichkeit des 1. FC Bocholt nichts auszusetzen: Die finanziellen Kriterien erfüllt der Verein gemäß WFLV-Regionalliga-Richtlinien. Rein sportlich hat die Entscheidung keine Auswirkungen mehr: Rechnerisch ist ein Aufstieg in die Regionalliga West ohnehin nicht mehr möglich. Der 1. FC bleibt somit weiterhin in der Oberliga Niederrhein, in die 2014 der Aufstieg gelang.

Ludger Triphaus, Präsident des 1. FC Bocholt, äußerte sich wie folgt zur Nichterteilung der Regionalliga-Lizenz: „Wir haben jetzt die Klarheit darüber, woran wir künftig arbeiten müssen, um die Voraussetzungen für Regionalliga-Fußball in Bocholt zu schaffen. Hier gilt es für uns, in den kommenden Monaten, Modelle zu entwickeln, die uns die infrastrukturellen Mängel beheben lassen.“ Er hob außerdem hervor: „Positiv ist jedenfalls, dass es keinerlei Beanstandungen hinsichtlich unserer Finanzen gibt und unsere Bilanzen regionalligatauglich sind.“

Die WFLV-Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Vereine können binnen einer zehntägigen Frist - bis zum 18. Mai 2015 - Beschwerde einlegen. Der 1. FC Bocholt wird von seinem Beschwerderecht allerdings keinen Gebrauch machen.

Aufrufe: 08.5.2015, 17:49 Uhr
1. FC BocholtAutor