Da die Alt Ruppiner damals aufgrund von Personalproblemen nicht antraten, hatten dafür jedoch keinen Nachweis erbracht. Auf eine Neuansetzung konnten sich beide Vereine nicht einigen. Somit wurde die Partie nun mit drei Punkten und 2:0 Toren für den SV Prignitz gewertet. Zudem muss die Eintracht eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro plus 25 Euro Urteilsgebühr entrichten. Darüber hinaus genießt Maulbeerwalde im Rückspiel erneut Heimrecht.
Maulbeerwalde rückt durch das Sportgerichts-Urteil auf Tabellenplatz drei vor (24 Punkte). Alt Ruppin II fällt mit zehn Zählern um einen Platz auf Rang elf ab.