„Es liegt außerhalb unserer Vorstellungskraft, dass Sie noch einmal vertrauensvoll zusammenarbeiten können“, fasste die Vorsitzende der Kammer, Dr. Anne-Babeth Goebel die Lage wenig überraschend zusammen.
Die Richterin versuchte es mit einem Vorschlag. Das Vertragsverhältnis, das zum 30. Juni ausgelaufen war, sollte im Rahmen des Vergleichs einen Monat später enden, die Betretungsverbote sollten aufgehoben und die wechselseitigen Vorwürfe zurückgenommen werden. Auch Alemannia drängte auf ein einvernehmliches Ende. Rechtsanwalt Günter Stieldorf bot an, das Verhältnis mit einer betriebsbedingten Kündigung zu beenden. Auch das diente der Gesichtswahrung. Der Trainer verliert seinen Job nur deshalb, weil seine Ex-Mannschaft im Rahmen einer Umstrukturierung nun wieder beim Mutterverein angesiedelt wurde. Zudem bot er ein feines Zeugnis an, „das Sie selbst schreiben können“. „Wir möchten das gerne hier juristisch und emotional sauber beenden.“
Um Geld ging es dem Kläger vermutlich weniger – er bekam eine Aufwandsentschädigung von 450 Euro. Er fühlte sich falsch behandelt und tief getroffen. Nach kurzer Beratung schlug sein Anwalt eine Beendigung des Verhältnisses zum 31. Oktober vor. Damit drohte die Einigung auf der Zielgeraden zu platzen. Alemannia besserte noch einmal nach, der Vertrag sollte zum 31. August auslaufen. Und auch die Richterin ermunterte den Kläger: „Machen Sie das.“ Schon vorher gab es Andeutungen, dass er sich juristisch auf nicht allzu dickem Eis bewege. Der Trainer willigte schließlich ein, ab sofort darf er nun wieder zum Tivoli, er erhält ein Zeugnis, das ihn als „stets vorbildlich“ ausweist. Und bereitwillig gab er noch im Gerichtssaal seinen Tivoli-Generalschlüssel an Geschäftsführer Timo Skrzypski zurück.