2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten

9.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt.

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Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt (Endstand: 3:3) am 27. Februar 2015 wurden in der 83. und 90. Minute unmittelbar nach den Gegentoren aus dem Bochumer Zuschauerbereich Becher und Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus lief in der Schlussminute ein Zuschauer aus dem VfL-Block auf den Platz. Zudem wurden in der 31. Minute des Heimspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern (Endstand: 0:2) am 24. April 2015 mehrere Gegenstände aus dem Heimfanblock auf das Spielfeld geworfen.
Aufrufe: 028.5.2015, 20:13 Uhr
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