2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Wagner
F: Wagner

500 €-Geldstrafe gegen Bayern Hof

Sportgerichtsurteil: Bengalisches Feuer und Becherwurf beim Gastspiel in Frohnlach

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Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer beim Auswärtsspiel in Frohnlach am 30. März ist die SpVgg Bayern Hof zu einer Geldstrafe von 500 € verdonnert worden. Das Sportgericht der Bayernliga legte dem Traditionsverein das Entzünden eines bengalischen Feuers im Hofer Fanblock, sowie einen Becherwurf zur Last. Weil die Hofer ihre Argumentation, der "Täter" könne dem Hofer Fanlager nicht zugeordnet werden, aus Sicht des Sportgerichts nicht in ausreichender Weise stützen konnten, entschied die Sportgerichtsbarkeit auf eine Geldstrafe gegen den Regionalligisten in spe.

Die SpVgg Bayern Hof bringt in ihrer Stellungnahme zu den Vorfällen vom 30. März - in Spielminute 59 meldete der Schiedsrichter das Entzünden eines bengalischen Feuers im Hofer Fanblock, in Spielminute 82 erfolgte aus dem Hofer Block zudem ein Becherwurf aufs Spielfeld - zum Ausdruck, dass der aus ihrer Sicht für den Becherwurf und möglicherweise auch fürs Entzünden des bengalischen Feuers verantwortliche "Mann mit der grünen Jacke" nicht der Fangruppierung der SpVgg Bayern Hof zugeordnet werden könne. Da der mutmaßliche Übeltäter, der sich nach den Vorfällen offenbar umgehend vom "Tatort" entfernte, von den anwesenden Polizei- und Ordnungskräften nicht identifiziert werden konnte, sah das Sportgericht keine Veranlassung von einer Bestrafung der SpVgg Bayern Hof abzusehen. "Das SG der Bayernliga vermag dieser Darstellung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte auch bei großzügigster Auslegung nicht zu folgen. Zunächst einmal steht eindeutig fest, dass beide vom SR geschilderten Vorkommnisse, die die SpVgg Bayern Hof letztlich auch nicht bestreitet, ihren Ausgang mitten im Fanbereich dieses Vereins genommen haben. Die Behauptung, beim "Täter" habe es sich im ersten Fall vermutlich und im zweiten Fall ganz sicher um "den Mann in der grünen Jacke" gehandelt, wird aber durch kein einziges nachprüfbares Faktum erhärtet", so die Urteilsbegründung des Sportgerichts.

SpVgg Bayern Hof mangels gegenteiligen Beweises bestraft.

Die Haftung eines Vereins für Zwischenfälle, die von den ihm zuzurechnenden Zuschauern verursacht werden, könne nicht dadurch unterlaufen werden, dass in den Raum gestellt wird, der Urheber sei völlig unbekannt und deshalb dem Verein nicht zuzuordnen. "Wenn solche Vorkommnisse unmittelbar aus der Fangruppierung eines Vereins heraus entstehen, so müssen sie zur Überzeugung des SG der Bayernliga mangels eines gegenteiligen Beweises, der in diesem Fall aber nicht vorliegt, auch dieser Fangruppierung und damit diesem Verein zugerechnet werden", urteilt die Sportgerichtsbarkeit. Weiter wurde beim Strafmaß berücksichtigt, dass die SpVgg Bayern Hof schon wiederholt negativ in Erscheinung getreten ist, sich die Vorfälle in letzter Zeit aufgrund Bemühungen der Verantwortlichen aber zahlenmäßig beruhigt haben. Zudem wurde dem VfL Frohnlach als Platzverein wegen Verletzung der Platzordnung eine Geldstrafe von 100 € auferlegt. Trotz umgehender Veranlassungen der VfL-Verantwortlichen ist das Sportgericht der Überzeugung, dass die beschriebenen Vorfälle für den Platzverein "eine entsprechende Sanktionierung nach sich ziehen müssen".

Aufrufe: 024.4.2012, 17:56 Uhr
redAutor