Konkret sah es die Richterin als erwiesen an, dass der junge Beschuldigte im Oktober 2023 am frühen Abend, anlässlich des Niederrheinpokalspiels KFC Uerdingen gegen MSV Duisburg, im Bereich einer Tankstelle am Glockenspitz einen „gezündeten pyrotechnischen Gegenstand“ in Richtung der Vollstreckungsbeamten geworfen hatte. Die betroffenen Polizisten und ihre Kollegen seien gerade dabei gewesen zu verhindern, dass eine größere Menschenmenge den Mannschaftsbus des MSV stürmte, wobei „lautstark gegrölt und Flaschen geworfen wurden“. Der Krefelder auf der Anklagebank, der zur aktiven Fanszene des KFC gehöre, habe sich unter diesen aggressiven Personen befunden und den „Böller“ geworfen. Der gefährliche Gegenstand landete laut Anklageschrift unmittelbar zwischen den Füßen eines Beamten beziehungsweise direkt neben einem weiteren Polizisten. In der Folge habe einer der Geschädigten kurzfristig einen Tinnitus in beiden Gehörgängen und der andere ein sogenanntes „Knalltrauma“ erlitten. Letzteres hielt knapp eine Woche an und machte eine Behandlung im Helios-Klinikum notwendig.

Der Beschuldigte erklärte durch seinen Verteidiger, sich nicht zur Sache äußern zu wollen. Die beiden Polizeibeamten sagten im Zeugenstand aus, nicht gesehen zu haben, wer genau den „Böller“ geworfen hatte. Allerdings war der Vorfall per Videokamera festgehalten worden. Und außerdem verfügte die Tankstelle am Glockenspitz ebenfalls über eine Kamera-Überwachung. Die entsprechenden bewegten Bilder seien ebenfalls ausgewertet worden, wie ein 36-jähriger Polizist erklärte, der am Tatabend gefilmt hatte.

Richterin hat keine Zweifel

Zu erkennen sei zunächst der Bereich, aus dem der pyrotechnische Gegenstand geworfen wurde, sowie eine männliche Person, die sich direkt nach dem Vorfall in geduckter Haltung entfernte, erläuterte der Zeuge. „Deutlich zu sehen sind die Kleidung, welche die Person trägt, sowie eine Umhängetasche“, ergänzte der Polizeibeamte. Das Gesicht sei nur teilweise zu sehen, da sich der Mann mit einem Schlauchschal tarne. Man erkenne jedoch Haarfarbe und Frisur. Das alles passe zu dem Krefelder auf der Anklagebank, der zu dem Personenkreis zählte, der direkt nach dem Vorfall festgehalten wurde. In dessen Tasche habe sich zudem eine Sturmhaube und Zahnschutz befunden: „In der Gesamtbetrachtung handelt es sich bei dem Mann aus den Videoaufnahmen eindeutig um den Beschuldigten.“

Der Staatsanwalt schloss sich dem an, während der Verteidiger von „keinem zweifelsfreien Tatnachweis“ sprach und forderte, seinen Mandanten freizusprechen. Die Richterin erklärte jedoch, dass sie keine Zweifel habe. Es seien zwar Leute mit ähnlicher, aber nicht mit genau derselben Bekleidung, welcher der 28-Jährige am Tatabend getragen habe, auf dem Video zu sehen. Dann ergänzte sie, es sei wirklich „unterste Schublade, einen Böller auf Polizisten, zu werfen, deren Job es ist, Menschen zu beschützen“.