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Von wegen einheitliche Fußball-Regeln: Die Gelbe-Karte-plus

Über das Dilemma der Zeitstrafe im Südwestdeutschen Fußballverband +++ Warum in der Oberliga anders gepfiffen wird als in der Verbandsliga

von Claus Rosenberg · 22.10.2025, 09:00 Uhr · 0 Leser
An der Gelben-Karte-plus scheiden sich die Geister.	Foto: dpa
An der Gelben-Karte-plus scheiden sich die Geister. Foto: dpa

Mainz. Die Zeitstrafe ist im Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV) ins Gerede gekommen. Oder besser: die seit dieser Saison geltende „Gelbe-Karte-Plus“-Regelung. Unter anderem hatten sich einige Trainer in einer Umfrage der VRM konträr über diese persönliche Strafe für Fußballer während eines Spiels geäußert. Und zusätzliche Nahrung erhielt die Debatte durch einen eventuellen Regelverstoß des Schiedsrichters in der Verbandsliga-Partie zwischen Eintracht Bad Kreuznach und dem VfB Bodenheim.

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Gleiches Strafmaß, andere strafbare Handlungen

Die Irritationen überraschen nicht – höchstens, dass sie nicht schon ein Vierteljahr vorher zutage traten. Denn solange gilt die „Gelbe-Karte-plus“-Regelung inzwischen im SWFV. Für Verwirrung bei Zuschauern, Spielern und Schiedsrichtern sorgte, dass sie im Aktivenbereich die vorher geltende Zehn-Minuten-Strafe ablöste, aber eben eine Zehn-Minuten-Strafe zur Folge hat. So gab es bis zur Spielzeit 2024/25 die Zeitstrafe für Vergehen, für die eine Verwarnung zu wenig, aber eine Rote Karte zu hart ist. Ab 25/26 aber ahnden die Referees mit der „Gelbe-Karte-plus“ keine Fouls mehr, sondern „Bestimmte Vergehen“. Dazu gehören unter anderem „Simulieren von Fouls“ oder „Unsportlichkeiten“.

Auf den Plätzen, hört Lothar Renz zuweilen, ist diese Modifikation längst noch nicht überall angekommen. So werde bei Spielen hier und da lautstark moniert, dass ein „Spieler wegen vermeintlicher Bagatellen wie dem Nichtherausgeben des Balles an den Gegner eine Zehn-Minuten-Strafe bekommt. Spieler dagegen, die ein rüdes Foul begehen, nur eine Gelbe Karte erhalten“, schildert der Vizepräsident des SWFV. Ebendiese Irritation können Funktionäre wie Verbandsspielausschuss Klaus Karl gut verstehen. Dies ändert aber nichts daran, dass die Regel, über die der Verband vorm Saisonbeginn ebenso intensiv informierte wie über ihren Hintergrund, angewendet werden muss.

Grenzgänger vor Herausforderung

Zu allem Überfluss, und das trägt vielerorts zu einer weiteren Verwirrung bei, gilt die Gelb-plus-Regel nicht deutschlandweit. Es gibt Landesverbände wie den Hessischen Fußballverband, die mit dieser Saison die Zeitstrafe gänzlich abschafften. Noch verrückter wird es, da auch die Ligen nach verschiedenen Regeln spielen. In der Oberliga Südwest existiert keine Zeitstrafe, wohl aber in allen Ligen des SWFV, also von der Verbandsliga abwärts. Gerade Grenzgänger können da leicht den Überblick verlieren, räumt Lothar Renz ein. Ein sehr prägnantes Beispiel dafür ist der Südwestpokal: Oberliga-Teams, die daran teilnehmen, werden plötzlich mit einer Regel konfrontiert, die sie im Liga-Alltag überhaupt nicht kennen. Dieser Wirrwarr ist indes keine Willkür, sondern resultiert aus rechtlichen Rahmenbedingungen.

Dass dieser Wirrwarr zu Problemen führen könnte, ahnten die Spitzenfunktionäre im SWFV bereits vorm Saisonstart. Doch die sind bislang ausgeblieben, sagt unter anderem der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, Klaus Karl, erleichtert: „Mir sind keine Fälle bekannt, in denen es Komplikationen gegeben hätte“.

Möglicher Problemfall schnell gelöst

Die Partie Eintracht Bad Kreuznach gegen VfB Bodenheim sei eine Ausnahme, die wahrscheinlich auch über kurz oder lang in Vergessenheit geraten wird. Um sich ins kollektive Gedächtnis einzugraben, wäre ein Protest wegen eines potenziellen Regelverstoßes erforderlich gewesen, der aber von keinem der beiden Vereine eingelegt wurde. Abgesehen davon wäre er nach Ansicht Karls auch abgewiesen worden. Der Schiedsrichter habe in seinem Bericht dargelegt, warum er die beiden „Gelbe-Karten-plus“ verhängt habe. Und das sei völlig regelkonform.

Mit der Konfusion wird man im SWFV wenigstens bis 2028 leben müssen. Trotz vereinzelter Forderungen, die „Gelbe-Karte-plus“ so schnell wie möglich abzuschaffen. Dies kann aber erst der Verbandstag beschließen, erläutert Renz. Voraussetzung sei ein Antrag aus den Reihen der Vereine. „Den gibt es bisher nicht“, so der Gundheimer. Ob er indes eine Mehrheit beim Kreis- und danach beim Verbandstag fände, steht ebenfalls in den Sternen. Denn es gibt auch Freunde der „Gelbe-Karte-plus“-Regelung, weil sie mit ihrer disziplinierenden Wirkung dem Spielfluss und damit dem Spiel guttäte.

SWFV musste eine Zeitstrafe-Regelung behalten

Die „Gelbe-Karte-plus“ Regelung ist im Übrigen eine Konsequenz aus der Zeitstrafe, die der Verband erst zur Saison 2023/24 eingeführt hatte. Den Beschluss dazu fasste der Verbandstag auf Antrag des TuS Rötsweiler-Nockenthal (Kreis Birkenfeld). Zunächst sollte seinerzeit das Präsidium prüfen, ob der SWFV sich an diesem DFB-weiten Pilotprojekt beteiligen kann. Dafür gab es grünes Licht. Andere Verbände, etwa der Hessische Fußballverband, entschlossen sich ebenfalls, die Zeitstrafe einzuführen. Dem ging allerdings ein Beschluss des Präsidiums, und eben nicht wie im SWFV der Mitgliederversammlung, voraus.

Dies hatte Konsequenzen, als sich das International Football Association Board (Ifab), die in Zürich beheimatete Brutstätte des internationalen Fußball-Regelwerks, dem Thema Zeitstrafen widmete. Es erstellte Leitlinien, die nicht mehr mit denen im DFB korrespondierten. Es brauchte eine Anpassung. Der HFV beschloss, die Zeitstrafe abzuschaffen, was durch das regelmäßig tagende Präsidium erfolgen konnte. Der SWFV musste dagegen seine Spielordnung so anpassen, dass die Zeitstrafe erhalten blieb. Er MUSSTE die Regelung (an eine der beiden) Regelvarianten der Ifab anpassen. Da verständigte man sich dann auf die „Gelbe-Karte-plus“.

Warum es in Hessen anders ist als im SWFV

Der von Vereinsvertretern geforderte Wunsch nach „mehr Basis-Demokratie“ bei der Gestaltung des Regelwerks stößt bei Spitzenfunktionären des SWFV auf Kopfschütteln. Gerade die Einführung der Zeitstrafe basierte auf einem basisdemokratischen Prozess. Der vom TuS Rötsweiler-Nockenthal eingebrachte Antrag erhielt im Kreistag eine Mehrheit, ehe er dem Verbandstag des SWFV vorgelegt wurde. Und dann erhielt er im Verbandstag eine Mehrheit. Und es benötigt eine Mehrheit im Verbandstag, der erst 2028 tagt, um diesen basisdemokratisch gefassten Zeitstrafen-Beschluss wieder aufzuheben. Das Präsidium kann ihn eigenmächtig überhaupt nicht außer Kraft setzen.

Wie Lothar Renz weiter sagt, habe TuS Rötsweiler-Nockenthal vor dieser Saison seinen ursprünglichen Antrag auf Einführung der Zeitstrafe wieder zurückziehen können, nachdem die Ifab die inhaltliche Neugestaltung der dann sogenannten „Gelbe-Karte-plus“ verfügt hatte. Er sagt weiter: „Ich hatte den Verein darauf angesprochen. Der aber entgegnete, dass die neue Regelung genau das umfasse, was mit dem Antrag beabsichtigt war“. Der Preis dafür: Bundesweite und ligenspezifische Unterschiede, deren Wurzeln in der Ifab liegen. Sie überlässt es den Verbänden, ob mit oder ohne Zeitstrafe gespielt wird. In zentralistisch organisierten Ländern ist das kein Problem, da landesweit zu regeln. Anders im föderalen System, in dem Mitgliederversammlungen Entscheidungshoheit haben (können).