2024-05-08T14:46:11.570Z

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Auch nach der Abmeldefrist am 30. Juni können Spieler immer noch den Verein verlassen - und zwar im Status "Vertragsspieler".
Auch nach der Abmeldefrist am 30. Juni können Spieler immer noch den Verein verlassen - und zwar im Status "Vertragsspieler". – Foto: André Nückel

"Vertragsamateur": Unbeliebt, aber gängige Praxis

Fragen und Antworten: Wer zum 30. Juni sich nicht vom Verein abgemeldet hat und trotzdem noch wechseln will, kann das als Vertragsspieler tun

Bis zum 30. Juni mussten sich Spieler von ihren Vereinen abmelden, um zu einem neuen Verein zu wechseln. Wer das versäumt hat und trotzdem wechseln möchte, der kann das im Status "Vertragsspieler" tun. Im Fußball-Volksmund wird das häufig auch "Vertragsamateur" genannt.

Für die aufnehmenden Vereine ist das die Möglichkeit, noch bis zum 31. August Spieler zu verpflichten, die sich eigentlich bei ihrem Verein nicht rechtzeitig abgemeldet haben. Also mitten in der Vorbereitung oder gar der laufenden Saison. Sie statten die Spieler mit einem mindestens ein Jahr gültigen Vertrag aus, bezahlen ihm ein Mindestgehalt und übernehmen die Sozialabgaben. Kein günstiges Unterfangen, aber doch gängige Praxis bei finanziell besser betuchten oder höherklassigen Vereinen, die ein kurzfristiges Kadertuning anstreben. Im Südwestdeutschen Fußball-Verband sind derzeit 336 Spieler als Vertragsspieler registriert. Im Hessischen Fußball-Verband sind es sogar 848 Spieler mit Vertrag. Wobei sich die Zahl in der laufenden Wechselperiode ändern dürfte - ob nach oben oder unten, bleibt abzuwarten.

Wechsel sind unbeliebt, aber gängige Praxis

Doch bei den abgebenden Vereinen sorgt ein Wechsel als Vertragsspieler häufig für Verdruss. Denn sie kassieren, anders als beim "klassischen" Wechsel, keine Ablösesummen und verlieren ihrerseits unerwartet Spieler, die in der Regel sportlich eine tragende Rolle übernehmen sollten. Und können selbst nicht mehr reagieren - es sei denn, sie verpflichten ebenfalls Spieler als Vertragsamateure.

Was beim Thema Vertragsamateure für Vereine zu beachten ist, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind und warum Verbände keine Handhabe gegen diese Wechsel haben, lest ihr in einem Plus-Artikel sämtlicher Nachrichtenportale der VRM, und zwar unter anderem bei

Aufrufe: 01.7.2023, 15:00 Uhr
Philipp DurilloAutor