
Wie am Montag auf der Website und am Dienstag auf der Facebook-Seite der Kanzlei Geoffrey Gallé veröffentlicht wurde (s.u.), kommt es am Mittwoch um 11 Uhr beim FC Swift Hesperingen zu einem Zwangsverkauf von Sport- und Cateringmaterial und entsprechenden Apparaten.
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Es handelt sich laut der Kanzlei dabei um einen Satz Sportgeräte und -ausrüstung, bestehend aus einem Satz Kurzhanteln mit Ständer, einer Tischtennisplatte, Zelte, einen Drehgrill, eine Doppelkabelzugmaschine mit Zubehör, eine Brustpresse mit Stange und Gewichten, zwei Matrix-Fahrrädern, eine achteckige Langhantel mit Gewichten, ein Kniebeugeständer mit Gewichten und Zubehör, eine Smith-Kraftmaschine mit Gewichten und Zubehör, eine Beinstreck-/Beinbeugemaschine, eine Lavazza-Kaffeemaschine, ein Eckschrank aus Edelstahl, ein AEG-Kühlschrank, zwei Metallregale, eine Wärmflasche, ein Croque-Monsieur-Grill, ein Satz Fußbälle, ein Satz Trainingspfosten und ein Satz Fußballtrainingsgeräte.
// Update, 6.Januar 2026, 14:00 Uhr //
Wie Radio RTL in den Nachrichten von 13 Uhr unter Berufung auf Swift-Präsident Fernand Laroche meldete, solle „die Sache“ noch am Dienstag in Ordnung gebracht werden. Ob dem dann auch so sein wird, wird man wohl spätestens am Mittwoch kurz vor 11 Uhr wissen. Eine am Dienstagvormittag kurzfristig von unserer Seite verschickte Anfrage zu den Hintergründen an den FC Swift Hesperingen blieb bis zum Zeitpunkt unserer Veröffentlichung unbeantwortet, die wir aus Aktualitätsgründen jedoch nicht zurückhalten wollten.
Am frühen Dienstagnachmittag, exakt um 13:25 Uhr, hat die Étude Geoffrey Gallé schriftlich gegenüber FuPa erklärt, dass die angebotenen Objekte an den Meistbietenden verkauft würden. Man sei zwar nicht in der Lage, das Urteil, das der Vollstreckung zugrunde liegt, weiterzureichen, doch man bestätigte, dass dem Schuldner vor der Zwangsversteigerung mehrere Vollstreckungsbescheide zugestellt wurden, auf die nicht reagiert wurde. Laut der Kanzlei würde der Zwangsverkauf Stand Zeitpunkt des Schreibens (s.o.) weiter wie geplant stattfinden.
Über die genauen Gründe dieses Urteils kann nur spekuliert werden. Aktuell sind von der FIFA satte vierzehn Transfersperren gegen Hesperingen aktiv, die neuesten begannen am 4. und 5.Januar 2026 und gelten für die nächsten zwei bzw. drei Transferperioden.
Am Montag schrieb die Zeitung „Le Quotidien“ zudem, dass man beim FC Swift niemanden erreicht habe, um Informationen über mögliche Wintertransfers und Freundschaftsspiele zu bekommen. Ob diese einzelnen Elemente in einem gemeinsamen Zusammenhang stehen und damit auch mit dem Zwangsverkauf, ist jedoch unklar und nicht belegt.
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