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Überraschende Wende: Schwaben Augsburg darf Punkte behalten!

Der BFV hat der Berufung der Schwabenritter "in Teilen stattgegeben"

von PM/mwi · 27.02.2025, 15:30 Uhr · 0 Leser
Der TSV Schwaben Augsburg darf sich freuen.
Der TSV Schwaben Augsburg darf sich freuen. – Foto: Julien Christ/Scheuring

Überraschende Wende in der Causa drohender Punktverlust für den TSV Schwaben Augsburg: Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Damit behalten die Siege der Fuggerstädter gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit. Das hat der Verband am Donnerstagnachmittag mitgeteilt.

"Aufgrund der Möglichkeit, dass die am Verfahren beteiligten Vereine das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können, kann sich der BFV zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung aus dem Berufungsverfahren äußern. Die Kommunikationshoheit obliegt aktuell den betreffenden Vereinen", erklärt der BFV in einer Pressemitteilung.

So sieht die aktuelle Tabelle nach der erfolgreichen Berufung des TSV Schwaben Augsburg aus.
So sieht die aktuelle Tabelle nach der erfolgreichen Berufung des TSV Schwaben Augsburg aus. – Foto: Screenshot FuPa

Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie zuletzt auch Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern angezeigt. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Damit ist auch klar: Es hat sich für den TSV Schwaben Augsburg ausgezahlt, die Sportrechtskanzlei Schickhardt ins Boot zu holen. Unter anderem hatten die erfahrenen und renommierten Juristen damit argumentiert, die U23-Regelung verstoße gegen das europäische Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Was das nun grundsätzlich für den Passus in der Spielordnung bedeutet, ob der BFV bei der U23-Regelung nachschärfen muss oder ob die Regelung ganz vom Tisch ist, dazu hat sich der Verband noch nicht geäußert.