2024-05-02T16:12:49.858Z

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Noch hofft der SV Zweckel um Kapitän Sebastian Hagemeister (rechts) auf den Klassenerhalt.
Noch hofft der SV Zweckel um Kapitän Sebastian Hagemeister (rechts) auf den Klassenerhalt. – Foto: Jakob Klos

Bezirksliga 14-Posse geht weiter - Zweckel hofft auf Klassenerhalt

Die Saison ist beendet, der SV Zweckel ist sportlich abgestiegen. Die Posse um den vermeintlich nicht spielberechtigten Einsatz des A-Juniors Justin Walendy der Sportfreunde Stuckenbusch geht aber nochmals in die Verlängerung.

Das Verbandssportgericht hatte am 25. Mai eine Entscheidung zu Ungunsten des SV Zweckel getroffen und keine Revision zugelassen. Dagegen hatte der SVZ Beschwerde eingelegt und nun Recht bekommen. Am heutigen Tage korrigierte Sportrichter Rolf Meiberg seine eigene Entscheidung und lässt die Revision zu.

Der Zweckeler Vorsitzende Ulrich Wloch kämpft also weiterhin um die drei Punkte aus der 0:2-Niederlage in Stuckenbusch. Mehrfach wurde die Rechtsansicht vom SV Zweckel ausführlich erläutert und bis zuletzt nicht zufriedenstellend von den Instanzen widerlegt, so dass nun erneut das Verbandssportsgericht über die Spielberechtigung des A-Juniors Walendy entscheiden muss.

Genclikspor Recklinghausen hat die Saison am Sonntag auf dem ersten Nichtabstiegsplatz beendet. Gegner beim 0:0 waren die Sportfreunde Stuckenbusch, die natürlich auch Walendy wieder eingesetzt haben. Rein vorsorglich wurde hier ebenfalls Einspruch eingelegt.

Sollte letztendlich entschieden werden, dass Walendy doch nicht spielberechtigt war, würde plötzlich der SC Hassel auf den Abstiegsplatz des SV Zweckel rutschen. Aber hier erscheint es unter Berücksichtigung vergangener kurioser Rechtsfälle nach Beendigung der Saison nicht für verhältnismäßig, dass Hassel tatsächlich absteigen müsste. Vielmehr dürfte allen Beteiligten der Klassenerhalt zugesprochen werden.

Aber noch ist die Sache nicht ausgestanden. Man darf gespannt sein, welche Rechtsklarheit am Ende dieses Verfahrens geschaffen wird.

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Der ursprüngliche Bericht vom 26. Mai:

Lange hatte Staffel 14-Bezirksligist SV Zweckel auf drei Punkte am Grünen Tisch gehofft. Nun hat das Verbandsportgericht (VSG) aber die Berufung endgültig zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.

Die Sportfreunde Stuckenbusch fuhren am 3. April einen 2:0-Heimsieg gegen den SV Zweckel ein. Die Gäste legten Einspruch ein, da A-Junior Justin Walendy auf Stuckenbuscher Seite vermeintlich nicht spielberechtigt war. Der Einspruch wurde vom Bezirkssportgericht 3 Mitte (BSG 3 Mitte) zurückgewiesen, diese Entscheidung hat nun das Verbandssportgericht bestätigt.

In der Begründung des VSG heißt es: "Das BSG 3 Mitte hat in dem angefochtenen Urteil vom 21.04.2022 mit ausführlicher Begründung sowie unter zutreffender Würdigung der Sach- und Rechtslage den Einspruch des SV Zweckel gegen die Wertung des Spiels der Bezirksliga Staffel 14 SF Stuckenbusch gegen SV Zweckel vom 3.04.2022 zurückgewiesen. In den Urteilsgründen hat das BSG 3 Mitte insbesondere überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der Regelung gemäß § 15 Abs.13 JSpO/WDFV ab dem 1. April der Einsatz eines Spielers des älteren A-Junioren Jahrgangs - wie hier des Spielers Walendy - unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 8 und Abs. 9 JSpO/WDFV zulässig ist. Auf die Gründe dieser Entscheidung wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug genommen. Die Richtigkeit dieses Urteils wird durch das Vorbringen im Berufungsverfahren, welches sich im wesentlichen in der Wiedergabe einer abweichenden Rechtsauffassung erschöpft, nicht in Frage gestellt. Weitere Ausführungen des Verbandssportgerichts sind daher entbehrlich. Es weist lediglich noch darauf hin, dass nach Auskunft der Passstelle beim WDFV in Duisburg, an deren Richtigkeit keine Zweifel bestehen, der Spieler Walendy ab dem 27.03.2022 nach Zustimmung des KJA und des VJA für SF Stuckenbusch eine Spielberechtigung für A-Junioren besessen hat. Gründe zur Revisionszulassung bestehen nicht."

Ulrich Wloch, Vorsitzender des SV Zweckel, bedauert, dass vom Richter keine Stellungnahme mehr zur Auslegung des § 11 Abs. 9 Jugendspielordnung/WDFV erfolgt ist, in dem es heißt, dass bei einem Vereinswechsel die Bestimmungen der Spielordnung/WDFV gelten. Insbesondere darauf hatte der SVZ seinen Standpunkt aufgebaut.

Da keine Revision zugelassen ist, endet die Geschichte hiermit. Der SV Zweckel verbleibt auf einem Abstiegsplatz, hat aber nur einen Punkt weniger und das beste Torverhältnis gegenüber den beiden vor ihm stehenden Konkurrenten SG Suderwich und Genclikspor Recklinghausen. Letztgenannter belegt den ersten Nichtabstiegsplatz.

Der ursprüngliche Bericht vom 30. April:

In der Bezirksliga 14 fuhren die Sportfreunde Stuckenbusch am 3. April einen 2:0-Heimsieg gegen den SV Zweckel ein.

Die Gäste legten Einspruch ein, da A-Junior Justin Walendy auf Stuckenbuscher Seite vermeintlich nicht spielberechtigt war. Der Einspruch wurde vom Bezirkssportgericht 3 Mitte unter der Führung des Sportrichters Dr. Arne Bethlehem zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde in den Offiziellen Mitteilungen am 20. April (16/2022) verkündet.

Der SV Zweckel hat nun Berufung eingelegt und ausführlich seine rechtliche Auffassung der Jugendspielordnung bzw. Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands (JSpO/WDFV) auf seiner Vereinshomepage veröffentlicht.

Der ursprüngliche Bericht vom 20. April:

Sportrichter Bethlehem hat in seinem Urteil dargelegt, wie § 15 der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbands (JSpO/WDFV) auszulegen ist, aber auch Kritik geäußert, dass "diese Norm interpretationsbedürftig und hinsichtlich seines Wortlauts nicht eindeutig erscheint." Entsprechend hat der Sportrichter seine Interpretation, die auch vom Verbands-Jugend-Ausschuss des FLVW getragen wird, ausführlich erläutert.

Denn § 15 Abs. 13 JSpO/WDFV gibt demnach ab dem 1. April die vollumfängliche Möglichkeit - ohne jegliche Einschränkungen anderer Hinweise in § 15 JSpO/WDFV -, A-Junioren-Spieler des älteren Jahrgangs im Seniorenbereich einzusetzen.

Wie FuPa Westfalen am 9. April berichtet hat (siehe unten), enthält § 15 Abs. 9 JSpO/WDFV mehrere Voraussetzungen - die von Stuckenbusch nicht erfüllt werden können -, die aber nach Ansicht des Sportrichters genauso wie die Voraussetzungen des Abs. 8 mit Abs. 13 aufgehoben werden. Faktisch weist Abs. 13 aber nur auf Abs. 8 hin.

Hier ist die Jugendspielordnung nachzulesen.

"Mit der Einführung des § 15 Abs. 13 JSpO/WDFV hat es sich der Verband zum Ziel gesetzt, A-Junioren perspektivisch an den Seniorenspielbetrieb heranzuführen und die Schnittstelle zwischen den Jugend- und Seniorenmannschaften zu verbessern", heißt es von Bethlehem unter anderem.

Dem SV Zweckel bleibt nun noch die Berufung, um dieses Urteil anzufechten und von der nächsthöheren Instanz überprüfen zu lassen. Ulrich Wloch, Vorsitzender des SV Zweckel, erklärt gegenüber FuPa Westfalen: "Wir werden das Urteil mit einem Verwaltungsjuristen analysieren und bewerten. Falls wir auch nur eine geringe Chance auf Änderung des Urteils haben, werden wir in die nächste Instanz gehen."

Der ursprüngliche Bericht vom 9. April:

In der Bezirksliga 14 haben vorigen Sonntag die Sportfreunde Stuckenbusch einen 2:0-Heimsieg gegen den SV Zweckel eingefahren. Nun haben die Gäste einen erfolgversprechenden Einspruch eingelegt.

Grund ist A-Junior Justin Walendy, der erstmals für Stuckenbusch zum Einsatz kam, sogar einen Treffer erzielte und vermeintlich seit dem 1. April im Seniorenbereich auflaufen darf. Dies stellt Zweckel jedoch nachvollziehbarerweise in Frage.

Denn Walendy kommt nicht aus den eigenen Stuckenbuscher A-Junioren, die es im Übrigen gar nicht gibt, sondern spielte bis Anfang März noch für den TSV Marl-Hüls. Am 20. Februar bestritt er für die dortige U19 seine letzte Partie, dann zog sich diese aus der Landesliga zurück.

Die Sportfreunde Stuckenbusch schlugen zu und verpflichteten den torgefährlichen Angreifer. Nach FuPa-Informationen war Walendy bereits seit dem 17. März für Freundschaftsspiele spielberechtigt und seit dem 29. März für Pflichtspiele. SFS-Geschäftsführer Bruno Ruch sagte gegenüber der Lokalpresse "Recklinghäuser Zeitung": „Drei Instanzen, der Fußballkreis Recklinghausen, der Westfälische Fußballverband in Kaiserau und die Passstelle des Westdeutschen Fußball-Verbandes in Duisburg, haben bestätigt, dass der Junge spielen kann. Dann muss ich doch davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.“

Stuckenbusch hat vermeintlich schlechte Karten

Dass ein fehlerhafter Einsatz eines Spielers nach einer erteilten Spielberechtigung, die aber einigen Ausnahmen gemäß der Spielordnung unterliegt, auch in den Verantwortungsbereich eines Vereins fallen kann, haben schon frühere Sportgerichtsurteile bewiesen. Genau das dürfte hier nämlich passiert sein! Die Erteilung der Spielberechtigung war an sich möglich, jedoch enthält die Jugendspielordnung (JSPo/WDFV) einen Passus, der Walendys Freigabe für Seniorenmannschaften wiederum verhindert.

Zunächst besagt § 15 Abs. 13 JSPO/WDFV, dass ein Junior des älteren A-Junioren-Jahrgangs ab 01.04. des laufenden Spieljahres für alle Herrenmannschaften seines Vereins freigegeben ist. Jedoch besitzt Stuckenbusch keine eigenen A-Junioren. Hierzu wird § 15 Abs. 9 JSPo/WDFV deutlich: "Gehört der Junior einem Verein an, der in der laufenden Saison mit keiner A-Juniorenmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, so muss der Junior entweder bereits seit zwölf Monaten für den beantragenden Verein spielberechtigt sein oder für diesen Verein eine Spielberechtigung von insgesamt mindestens zwei Jahren besessen haben. Ausgenommen hiervon sind Junioren, die seit zwei Jahren keine Spiele bestritten haben."

Diese ganzen Ausnahmen treffen auf Walendy nicht zu, so dass für seinen Einsatz offensichtlich keine Freigabe gemäß der Jugendspielordnung vorlag.

Man darf gespannt sein, ob das Bezirkssportgericht 3 unter der Leitung des Einzelrichters Arne Bethlehem diese Vermutungen bestätigen wird. Ruch ist auf jeden Fall noch entspannt und nimmt den stark abstiegsgefährdeten Ligarivalen den Einspruch auch nicht übel: "Wenn ein Verein meint, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, dann ist es sein gutes Recht, das klären zu lassen."

Sportlich gesehen würde Stuckenbusch ein Verlust der drei Punkte doch spürbar näher der Abstiegszone bringen. Zehn Punkte Vorsprung würden auf sieben schrumpfen. Der aktuelle Vorsprung von 13 Punkten auf Zweckel wäre ebenso fast halbiert.

Aufrufe: 08.5.2022, 14:00 Uhr
sbAutor