2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
So läuft der Auf- und Abstieg in den Kreisligen in Grevenbroich-Neuss.
So läuft der Auf- und Abstieg in den Kreisligen in Grevenbroich-Neuss. – Foto: Thomas Rinke

Update: Auf- und Abstieg in den Neusser Kreisligen

Die große FuPa-Übersicht zur Kreisliga A, B und C im Kreis Grevenbroich-Neuss.

Wie in jedem Jahr erreichen uns auch in diesem Jahr mit dem beginnenden Frühjahr auch vermehrt die Fragen zum Auf- und Abstieg in den Kreisligen. Und wie ihr das gewohnt seid, haben wir auch diesmal wieder den Versuch unternommen, das, was oft nur in komplizierten Diagrammen und verstrickten Bestimmungen zu finden ist, möglichst verständlich zu formulieren. So soll es diesmal in den Kreisligen in Grevenbroich-Neuss laufen.

Sieben Mannschaften aus dem Kreisgebiet befinden sich in der Bezirksliga, maximal vier davon könnten in die Bezirksliga absteigen. Dass es noch vier Teams erwischen wird ist unwahrscheinlich, aber noch möglich. Klar ist ungeachtet dieses Umstandes, dass nur der Meister aus der Kreisliga A den Aufstieg in die Bezirksliga der neuen Saison schaffen wird. Auch bei den Absteigern aus der Kreisliga A ist die Situation übersichtlich. Ohne Absteiger aus der Bezirksliga müssen drei Mannschaften absteigen, für jeden Absteiger aus der Bezirksliga kommt ein weiterer Absteiger in der Kreisliga A hinzu. Bei den maximal möglichen vier Absteigern aus der Bezirksliga müssten demnach sieben Teams aus der Kreisliga A absteigen. Die neue Kreisliga A würde dann wieder mit 16 Mannschaften starten.

Entscheidungsspiele um den Abstieg aus der Kreisliga B möglich

Bei der Kreisliga B ist hingegen die Zielstellung, statt mit den aktuellen drei Gruppen wieder zweigleisig mit je 18 Mannschaften zu starten. Um das zu erreichen, steigen in allen Fällen nur die drei Meister der B-Ligen in die Kreisliga A auf. Beim Abstieg in der Kreisliga B ist das System dem der Kreisliga A ähnlich. Ohne Bezirksliga-Absteiger steigen insgesamt acht Mannschaften aus den drei B-Ligen ab, bei vier Absteigern in der Bezirksliga könnten es maximal zwölf werden. Daraus ergibt sich, dass es nur bei einem Absteiger aus der Bezirksliga (neun Absteiger insgesamt) oder bei vier Absteigern aus der Bezirksliga (zwölf insgesamt) nicht nötig wäre, Entscheidungsspiele abzuhalten. Bei keinem, zwei oder drei Bezirksliga-Absteigern ist dies hingegen den Fall. Hier gibt der Kreis lediglich an, diese Entscheidungsspiele am 22. und 24. Juni abhalten zu wollen.

In den zwei Gruppen der Kreisliga C ist hingegen klar, dass lediglich die beiden Meister in die Kreisliga B aufsteigen werden.

Zudem wird im Kreis Grevenbroich-Neuss im Falle einer Punktgleichheit in der Kreisliga A und B die Tordifferenz nach dem Subtraktionsverfahren bei Punktgleichheit herangezogen, um die Platzierungen auf für den Auf- oder Abstieg entscheidenden Plätzen festzulegen. Lediglich in der Kreisliga C wird die Torwertung nicht angewandt, es würde also hier der in Absatz 24 der FVN-Spielordnung vorgesehene direkte Vergleich vorrangig zählen.

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Aufrufe: 01.6.2022, 15:31 Uhr
Sascha KöppenAutor