2024-04-29T14:34:45.518Z

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Nach langer Debatte um das Klosterstadion steht fest: SCF und TuS sollen sich die Sportstätte teilen.	FOTO: WEBER
Nach langer Debatte um das Klosterstadion steht fest: SCF und TuS sollen sich die Sportstätte teilen. FOTO: WEBER – Foto: Weber

Stadt kündigt SCF-Vertrag: Klosterstadion hat künftig zwei Nutzer

FFB

Zum Klosterstadion gibt es nun einen Beschluss: Dem SC Fürstenfeldbruck wird zum Ende des Jahres gekündigt.

Fürstenfeldbruck – Ab 2025 teilt sich der Verein die Sportstätte mit dem Turn- und Sportverein Fürstenfeldbruck. Auch die Untervermietung von allen Brucker Sportstätten ist neu definiert.

Der Ausschuss für Integration, Soziales, Jugend und Sport (ISJS) stimmte am Donnerstag über die zukünftigen Nutzungsverträge der Sportanlage an der Klosterstraße ab. Mit einer Gegenstimme empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat, den bestehenden Nutzungsvertrag mit dem SC Fürstenfeldbruck (SCF) zum Jahresende 2024 zu kündigen. Gleichzeitig schlägt das Gremium dem Stadtrat für die Sitzung am 24. April vor, mit dem SCF und dem TuS Fürstenfeldbruck jeweils neue Nutzungsverträge mit einer dreijährigen Laufzeit ab dem ersten Januar 2025 abzuschließen.

Nachdem TuS-Präsident Helmut Becker mit einem Schreiben vom 29. Februar erklärt hatte, Abstand von der zunächst angestrebten kompletten Übernahme des Sportzentrums mit gleichzeitiger Untervermietung an den SCF zu nehmen, erarbeitete die Verwaltung zwei Nutzungsverträge. Demnach erhält nun der TuS zur Nutzung den Bolzplatz, drei Kabinen samt Duschen im Vereinsheim, einen Besprechungsraum sowie einen Büro- und Lagerraum und eine Garage. Zudem erhält der Verein zweimal im Jahr für Großveranstaltungen das Stadion und sämtliche Kabinen samt Duschen jeweils über ein Wochenende hinweg.

SCF bleibt Hauptnutzer der Sportstätte

Der SCF bleibt damit auch weiterhin Hauptnutzer des Stadions an der Klosterstraße. Dem Fußballverein wird laut neuem Nutzungsvertrag das Hauptspielfeld, die Spielfelder eins und zwei, der Kunstrasenplatz, vier Kabinen samt Duschen, die Gaststätte sowie alle übrigen Räume im Vereinsheim und alle Garagen bis auf eine zur Verfügung gestellt.

Patrick Lapper, früherer Spieler beim SCF, wurde zuvor vom Gremium ein Redebeitrag erlaubt. Sein Hauptvorwurf, den er sachlich vortrug, war, dass der SCF im Gegensatz zum TuS nicht an der Beschlussvorlage beteiligt wurde. Lapper appellierte an das Gremium, keinen Beschluss zu fassen, der dem Fußballverein Schaden könnte.

Dem Vorwurf, der SCF sei nicht beteiligt worden, widersprach der Sportbeiratsvorsitzende Joachim Mack. Er erklärte, dass auch der SCF eingeladen wurde, aber nicht erschienen war. „Keiner will dem SCF etwas wegnehmen“, sagte Sportreferent Martin Kellerer (CSU), „aber es liegt doch nahe, den stark eingeschränkten Razorbacks bessere Voraussetzungen zu verschaffen.“

Mitglieder: Kommt Versammlung im Mai?

Als „absolut traurig“ bezeichnete Karl Danke (BBV), dass seit 2017 keine Wahlen beim SCF mehr stattgefunden haben, was für ihn eine Grundlage sei, um geregelte Verhältnisse zu schaffen. Dazu teilte Lapper mit, dass im Mai auf jeden Fall eine Mitgliederversammlung stattfinden wird.

Auf Wunsch wurde ÖDP-Stadträtin Alexa Zierl, als Nicht-Mitglied des Sport-Ausschusses, Rederecht erteilt. Ihr alternativer Beschlussvorschlag lautete, die neuen Nutzungsverträge aufzuheben, da der zugehörige Sachvortrag ihrer Ansicht nach auf der Basis von falschen Informationen zustande kam. Der Vorschlag wurde vom Gremium mit Ausnahme einer Stimme abgelehnt.

Ebenso hatte Mirko Pötzsch (SPD) mit einem Antrag, die Entscheidung über die neuen Nutzungsverträge nochmals zu vertagen, keinen Erfolg. Er schlug vor, noch einmal die Präsidenten der beiden Vereine, TuS und SCF, an einen Tisch zu bringen, um mögliche Konflikte, die er befürchtet, von vornherein auszuschließen.

Untervermietungen muss Gremium klären

Volle Zustimmung fand im Gremium der Beschlussvorschlag zu einem zweiten Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Untervermietung sämtlicher städtischer Sportanlagen ging. Diese teilt sich grundsätzlich in vier Sparten auf: dem Trainingsbetrieb, dem Spielbetrieb, dem Schießbetrieb sowie den Gaststätten.

Die Verwaltung schlug vor, den Trainingsbetrieb für einheimische und auswärtige Vereine zu erlauben, gleiches gilt für den Schießbetrieb. Auch die Gaststätten sollen vermietet werden dürfen, allerdings müssen etwaige Pachtverträge von der Stadt zuvor genehmigt werden. Untervermietungen zum Spielbetrieb sollen weiterhin über den ISJS-Ausschuss beschlossen werden.

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Aufrufe: 022.3.2024, 14:28 Uhr
Dieter MetzlerAutor