Wie berichtet, hatte FuPa Westfalen die Auskunft bei Reinhold Spohn, Vorsitzender des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) erhalten, dass die Auf- und Abstiegsregelung spätestens Anfang der Woche erfolgt.
Nun kommen wir diesem Termin immer näher und FuPa Westfalen hatte genug Zeit, sich Gedanken zu machen. Wir zeigen euch ein wahrscheinliches Modell im überkreislichen Fußball:
Da wieder die Sollstärke von 18 Mannschaften erreicht wurde, kehrt der FLVW zur Abstiegsregelung der Saison 2019/20 aus der "Vor-Corona-Zeit" zurück, d. h. dass nur zwei Mannschaften fix absteigen. Erst bei drei westfälischen Absteigern aus der Regionalliga West muss eine dritte Mannschaft den Gang in die Westfalenliga antreten. Die Aufstiegsregelung ist bekannt, Meister und Vizemeister steigen in die Regionalliga auf.
Mögliche Szenarien:
18 Mannschaften 2022/23
+ 4 Aufsteiger aus der Westfalenliga
+ 0 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 2 Absteiger in die Westfalenliga
= 18 Mannschaften 2023/24
18 Mannschaften 2022/23
+ 3 Aufsteiger aus der Westfalenliga
+ 1 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 2 Absteiger in die Westfalenliga
= 18 Mannschaften 2023/24
18 Mannschaften 2022/23
+ 2 Aufsteiger aus der Westfalenliga
+ 2 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 2 Absteiger in die Westfalenliga
= 18 Mannschaften 2023/24
18 Mannschaften 2022/23
+ 2 Aufsteiger aus der Westfalenliga
+ 3 Absteiger aus der Regionalliga
- 2 Aufsteiger in die Regionalliga
- 3 Absteiger in die Westfalenliga
= 18 Mannschaften 2023/24
Die vorherige Berechnung hat bereits aufgezeigt, dass es im Falle eines sehr erfolgreichen Abschneidens der westfälischen Regionalligisten (kein Absteiger) zum Aufstieg beider Vizemeister kommen wird. Erst ab zwei westfälischen Regionalliga-Absteigern steigen nur die Meister auf.
Bei der Abstiegsregelung ist wie in der Oberliga davon auszugehen, dass zur "Standardregelung" der "Vor-Corona-Zeit" zurückgekehrt wird, da auch hier die Sollstärke von 16 Mannschaften pro Staffel wieder hergestellt wurde, d. h. drei Absteiger pro Staffel.
Mögliche Szenarien:
32 Mannschaften 2022/23
+ 8 Aufsteiger aus der Landesliga
+ 2 Absteiger aus der Oberliga
- 4 Aufsteiger in die Oberliga
- 6 Absteiger in die Landesliga
= 32 Mannschaften 2023/24
32 Mannschaften 2022/23
+ 7 Aufsteiger aus der Landesliga
+ 2 Absteiger aus der Oberliga
- 3 Aufsteiger in die Oberliga
- 6 Absteiger in die Landesliga
= 32 Mannschaften 2023/24
32 Mannschaften 2022/23
+ 6 Aufsteiger aus der Landesliga
+ 2 Absteiger aus der Oberliga
- 2 Aufsteiger in die Oberliga
- 6 Absteiger in die Landesliga
= 32 Mannschaften 2023/24
32 Mannschaften 2022/23
+ 5 Aufsteiger aus der Landesliga
+ 3 Absteiger aus der Oberliga
- 2 Aufsteiger in die Oberliga
- 6 Absteiger in die Landesliga
= 32 Mannschaften 2023/24
Die Vizemeister der Landesliga würden bei dieser Regelung wieder profitieren und könnten sogar allesamt aufsteigen, wenn keine westfälische Mannschaft aus der Regionalliga absteigt. Doch sogar im Falle von drei Regionalliga-Absteigern würde noch eine Aufstiegsrunde stattfinden, da ein Vizemeister aufsteigen dürfte.
Da man in der Landesliga mit 72 Mannschaften (vier 18er-Staffeln) noch ziemlich weit von der gewünschten Sollstärke von 64 Mannschaften entfernt ist, wird die Abstiegsfrage hier sehr interessant. Theoretisch könnte sich der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) für fünf Absteiger entscheiden. In früheren Abstiegsregelungen waren in 18er-Staffeln aber "nur" vier Absteiger vorgesehen, daher haben wir uns für dieses Modell entschieden.
Mögliche Szenarien:
72 Mannschaften 2022/23
+ 13 Aufsteiger aus der Bezirksliga
+ 6 Absteiger aus der Westfalenliga
- 8 Aufsteiger in die Westfalenliga
- 16 Absteiger in die Bezirksliga
= 67 Mannschaften 2023/24
72 Mannschaften 2022/23
+ 13 Aufsteiger aus der Bezirksliga
+ 6 Absteiger aus der Westfalenliga
- 7 Aufsteiger in die Westfalenliga
- 16 Absteiger in die Bezirksliga
= 68 Mannschaften 2023/24
72 Mannschaften 2022/23
+ 13 Aufsteiger aus der Bezirksliga
+ 6 Absteiger aus der Westfalenliga
- 6 Aufsteiger in die Westfalenliga
- 16 Absteiger in die Bezirksliga
= 69 Mannschaften 2023/24
72 Mannschaften 2022/23
+ 13 Aufsteiger aus der Bezirksliga
+ 6 Absteiger aus der Westfalenliga
- 5 Aufsteiger in die Westfalenliga
- 16 Absteiger in die Bezirksliga
= 70 Mannschaften 2023/24
Die Vizemeister der Bezirksliga würden definitiv wieder in die Röhre schauen, da eine Unterschreitung der Sollstärke von 64 Mannschaften in der Landesliga rechnerisch nicht möglich wäre. Nur die 13 Meister würden daher aufsteigen.
Bezüglich der Absteigerfrage wurde früher festgelegt:
In den Staffeln mit 15 Mannschaften steigen die zwei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab. In
den Staffeln mit 16 Mannschaften steigen die drei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab und in
den Staffeln mit 17 bzw. 18 Mannschaften steigen die vier Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.
Ob dies erneut zum Tragen kommt, muss man abwarten, da es die Bezirksliga-Stärke nur um zwei Mannschaften verringern würde, obwohl der FLVW eher wieder Richtung 200 Mannschaften kommen möchte, um zu den 12 Staffeln zurückzukehren.
Mögliches Szenario:
214 Mannschaften 2022/23
+ 37 Aufsteiger aus der Kreisliga A
+ 16 Absteiger aus der Landesliga
- 13 Aufsteiger in die Landesliga
- 42 Absteiger in die Kreisliga A
= 212 Mannschaften 2023/24