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Allgemeines

Oberliga Westfalen: Verband erhöht überraschend fixe Absteigerzahl

Drei Mannschaften werden Minimum im kommenden Sommer in die Westfalenliga absteigen.

von red · 17.07.2025, 12:52 Uhr · 0 Leser
– Foto: Andreas Santner

Noch im März hatten die Verantwortlichen des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) die Funktionäre der Vereine bei einer Videokonferenz damit beschwichtigt, dass es möglichst einen geringen Nachteil für die Oberligisten durch die jüngsten Aufstockungen (VfL Bochum II/DSC Arminia Bielefeld II) geben soll.

In diesem Zusammenhang hatte euch FuPa Westfalen im März den "Best Case" für die Oberliga Westfalen bei der möglichen Abstiegsregelung vorgestellt. Demnach hätte es wie gehabt im besten Falle erneut nur zwei Absteiger geben müssen, um die Oberliga Westfalen wieder von 19 auf 18 Mannschaften zu reduzieren. Doch der FLVW weicht davon ab und erhöht die Minimum-Absteigerzahl auf drei Mannschaften, womit erneut die Westfalenliga-Vizemeister im kommenden Jahr auf ein Aufstiegsspiel oder sogar den direkten Aufstieg hoffen dürfen.

Das Westfalenliga-Aufstiegsspiel war in der vergangenen Saison durch die Wiedereingliederung des DSC Arminia Bielefeld II entfallen. Die erhöhte Absteigerzahl ist nun der Nachteil für die Oberligisten durch die damalige Aufstockung des VfL Bochum II, wie Ennepetals Sportlicher Leiter Thomas Riedel gegenüber FuPa Westfalen erklärt: "Die aktuelle Regelung ist tatsächlich so vereinbart worden." Nach FuPa-Informationen gibt es hierzu unter mehreren Funktionären aber auch eine andere Erinnerung bezüglich der Videokonferenz im März. Jan Hüttemann, Sportlicher Leiter der SG Finnentrop/Bamenohl, sagt eindeutig gegenüber FuPa Westfalen: "Ich bin damals aus der Videokonferenz mit dem Stand gegangen, dass es bei einer 19er-Liga im "Best Case" nur zwei Absteiger geben wird."

In der kommenden Woche steht der gemeinsame Staffeltag mit allen Oberligisten und Westfalenligisten auf dem Programm, in dem sich die Verbandsfunktionäre in dieser Angelegenheit sicherlich nochmal erklären müssen.

Die Abstiegsregelung im Wortlaut:

1. Bei keinem Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die drei Tabellenletzten zur Westfalenliga
ab.

2. Bei einem Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die drei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Voraussetzung hierfür ist, dass zwei Vereine der Oberliga ihr Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahrnehmen.

Nimmt kein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die vier Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.

3. Bei zwei Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die drei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Voraussetzung hierfür ist, dass zwei Vereine der Oberliga ihr Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahrnehmen.

Nimmt nur ein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die vier Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Nimmt kein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die fünf Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.

4. Bei drei Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die vier Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Voraussetzung hierfür ist, dass zwei Vereine der Oberliga ihr Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahrnehmen.

Nimmt nur ein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die fünf Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Nimmt kein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die sechs Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.

5. Bei vier Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die fünf Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Voraussetzung hierfür ist, dass zwei Vereine der Oberliga ihr Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahrnehmen.

Nimmt nur ein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die sechs Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Nimmt kein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die sieben Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.

6. Bei fünf bzw. sechs Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die sechs Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Voraussetzung hierfür ist, dass zwei Vereine der Oberliga ihr Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahrnehmen.

Nimmt nur ein Verein bzw. kein Verein der Oberliga sein Aufstiegsrecht in die Regionalliga West wahr steigen die sieben Tabellenletzten zur Westfalenliga ab. Darüber hinaus wird die Oberliga in der Saison 2026/2027 aufgestockt.