2024-04-29T14:34:45.518Z

Allgemeines
Schiedsrichter am Boden: das Kreissportgericht hat den Übeltäter 30 Monate gesperrt.
Schiedsrichter am Boden: das Kreissportgericht hat den Übeltäter 30 Monate gesperrt. – Foto: Jochen Classen

Nach Angriff auf Schiedsrichter: 30 Monate Sperre für Sonnborn-Spieler

Kreisliga C: SC-Sonnborn-Spieler wird für lange Zeit keinen Fuß mehr auf einen Fußballplatz setzen.

Hart umkämpft war das Relegationsspiel zwischen dem Wuppertaler SV II und dem SC Sonnborn III am 6. Juni dieses Jahres. Was dann aber kurz nach dem 3:2-Führungstreffer für den WSV passierte, hat auf keinem Fußballplatz etwas zu suchen: Ein Akteur der Sonnborner trat den Unparteiischen um - jetzt hat das Sportgericht die Strafe festgesetzt.

Die Saison 2021/22 war weitestgehend beendet, vereinzelt mussten in Relegationsspielen noch Auf- und Absteiger ermittelt werden. So auch in Wuppertal. Der Wuppertaler SV II, die Sportfreunde Siepen III und die dritte Mannschaft des SC Sonnborn machten unter sich aus, wer von der Kreisliga C in die B-Liga aufsteigen durfte. Mit zwei Siegen gelang das schließlich der WSV-Reserve, doch zumindest eine Paarung hinterließ einen faden Beigeschmack.

Spielabbruch nach Tätlichkeit

Gleich das erste Spiel der Relegation musste nach einem Angriff auf den Schiedsrichter abgebrochen werden. Ein Spieler des SC Sonnborn hatte den Unparteiischen gewaltsam von den Beinen geholt, der daraufhin zu Boden ging und einige Minuten auf dem Platz behandelt werden musste. Die Partie wurde folgerichtig abgebrochen und zugunsten des Wuppertaler SV gewertet.

In der 80. Spielminute, der WSV hatte kurz zuvor einen 0:2-Rückstand in eine 3:2-Führung gedreht, passierte der unrühmliche Höhepunkt des Nachmittags. Ein Spieler des SCS verlor die Nerven und ging den Schiedsrichter tätlich an. Bilder und Augenzeugenberichte sprechen eine eindeutige Sprache - und die hat auch das Kreissportgericht nun bestätigt.

Lange Sperre für gewalttätigen Spieler

Im Urteil heißt es, dass der beschuldigte Spieler nach einem tätlichen Angriff auf den Schiedsrichter für 30 Monate, vom 28.07.2022 bis zum 28.01.2025, gesperrt wird. Dabei werden die letzten zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt. Des Weiteren wurde ihm eine Strafzahlung in Höhe von 300 Euro auferlegt, die er als Schadenswiedergutmachung an den Geschädigten Unparteiischen zu leisten hat.

Der verurteilte Spieler hat zudem die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Schiedsrichters zu tragen. Frühestens ab dem 29. März 2024 kann er wieder auf dem Platz aktiv werden. Doch auch dann ist er aufgrund der Bewährung weiter unter Beobachtung. Das Kreissportgericht hat jedenfalls ein wichtiges und richtiges Zeichen gesetzt: Gewalt auf dem Platz und Gewalt gegen Schiedsrichter darf es nicht geben.

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Aufrufe: 01.8.2022, 14:00 Uhr
Marcel EichholzAutor