2024-06-17T07:46:28.129Z

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Der FV Illertissen ist aufgrund einer Spielwertung gegen sein Landesliga-Team in Berufung gegangen
Der FV Illertissen ist aufgrund einer Spielwertung gegen sein Landesliga-Team in Berufung gegangen – Foto: Thomas Rinke

Landesliga-Relegation: Illertissen zieht vors Verbandssportgericht

Der FVI legt zwecks der Spielwertung gegen seine Landesliga-Mannschaft und den damit verbundenen Gang in die Relegation Berufung ein

Eine Spielwertung gegen den FV Illertissen II schlug in den letzten Tagen hohe Wellen. Am letzten Spieltag der Landesliga Südwest hatte die Regionalliga-Reserve gegen den TSV Karlsfeld offenbar einen Akteur eingesetzt, der nicht spielberechtigt war. Die mit 1:3 unterlegenen Oberbayern hatten davon Wind bekommen und legten umgehend Protest ein. Das Sportgericht Bayern wertete die Partie daraufhin für Illertissen mit 0:2 als verloren und auf die Tabellensituation hatte dieses Urteil fatale Folgen. Statt Karlsfeld musste nun nämlich Illertissen II in die Abstiegsrelegation, die für das B-Team des Viertligisten aufgrund der Sportgerichtsverfahrens leicht verspätet begann. Am Samstag trat das von Holger Bachthaler gecoachte Team beim Bezirksliga-Vizemeister SV Aubing München an und erreichte dort ein 2:2-Remis. Am Dienstagabend (Anstoß 19 Uhr) steigt nun im Vöhlinstadion das Rückspiel.

Der Klub hat mittlerweile Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts Bayern eingelegt und der Fall geht somit vors Verbandssportgericht. "Inhaltlich äußern wir uns zu dem laufenden Verfahren nicht. Richtig ist aber, dass wir fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts Bayern eingelegt haben. Wenn man so will, ist auch hier erst das Hinspiel gespielt. Zudem steht uns neben der Sportgerichtsbarkeit aber auch der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen. Je nach Verfahrensgang werden wir selbstverständlich auch alle uns zur Verfügung stehen Rechtsmittel in Betracht ziehen", betont Alexander Thomas, der beim FV Illertissen Vorstand für Recht und Personal ist. Der Jurist schließt nicht aus, dass der Klub unter Umständen den Weg zum Zivilgericht gehen wird, schließlich ist das Verbandssportgericht die höchste Instanz innerhalb der Sportgerichtsbarkeit.



Sollte der FV Illertissen in der Sache Recht bekommen, wäre das für die Landesliga-Relegation eine Art Worst Case. Was dann passieren würde, ist aktuell überhaupt nicht einzuschätzen. Ob die Berufung des FVI Erfolg haben wird, wollte Alexander Thomas nicht einschätzen: "Wie heißt es so schön, zwei Juristen drei Meinungen. Allerdings dürfte allen Beteiligten zumindest bekannt sein, dass die Rechtslage alles andere als eindeutig ist. Wir werden dem Verbandssportgericht unsere Auffassung darlegen und dann werden wir sehen, wie das Urteil ausfällt und wie in dem Verfahren weiter zu agieren ist. Abgeschlossen, wie fälschlicherweise einigen Medien zu entnehmen war, ist das Verfahren jedenfalls noch nicht."

Aufrufe: 027.5.2024, 14:00 Uhr
Thomas SeidlAutor