
Germania Salchendorf II hatte am Sonntag gegen Türkiyemspor Plettenberg dank eines 3:2-Heimsiegs den Klassenerhalt errungen und den SV Türk Attendorn in die Kreisliga A geschickt. Doch dieser möchte sich nicht damit abfinden, da bei der Reserve des Landesligisten vermeintlich Spieler nicht spielberechtigt gewesen seien. Gegen die Spielwertung wurde daher fristgerecht Einspruch eingelegt.
Die Fakten erscheinen soweit klar. Salchendorf II setzte im Abstiegskrimi mit Lukas Weber und Eliezer Ngyombo zwei Akteure aus dem Landesliga-Kader der 1. Mannschaft ein. Beide wurden von Salchendorf vor dem Stichtag 1. Mai in der 3. Mannschaft in der Kreisliga B eingesetzt, womit sie nach § 11 der Spielordnung des Westdeutschen Fußball-Verbands (SpO/WDFV) Spieler der unteren Mannschaft wurden und im Saisonendspurt sowohl in der unteren als auch in höheren Mannschaften eingesetzt werden durften. Natürlich unter Einhaltung der Schutzfrist von fünf Tagen.
Attendorn beruft sich darauf, dass § 11 Abs. 11 SpO/WDFV ausdrückt, dass Spieler der 3. Mannschaft nach dem 1. Mai nur noch in der 2. Mannschaft, also der nächsthöheren, eingesetzt werden dürfen. Durch den zwischenzeitlichen Einsatz beider Akteure in der 1. Mannschaft sei ein weiterer Einsatz in der 2. Mannschaft jedoch nicht mehr erlaubt gewesen.
Der Siegen-Wittgensteiner Kreisvorsitzende Marco Michel äußert sich in der "Lokalpresse" Siegener Zeitung wie folgt: „Ich glaube, dass die Salchendorfer einen Fehler gemacht haben. Ich lese den entsprechenden Paragraf so wie der SV Türk Attendorn."
Nach FuPa-Informationen gibt es selbst unter Fachleuten unterschiedliche Meinungen, so dass mit Spannung zu erwarten ist, wie das Sportgericht den oben genannten Paragraphen auslegen wird.
Neben Attendorn hoffen u. a. auch die Olper A-Ligisten RSV Listertal und SG Finnentrop/Bamenohl II auf eine Wertung am Grünen Tisch. Denn durch den Attendorner Klassenerhalt wäre plötzlich auch wieder der eigene Klassenerhalt möglich, nachdem der Abstieg am Sonntag ebenfalls besiegelt schien.
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