2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Im Kreis Wuppertal-Niederberg gibt es gleich zwei mögliche komplette Auf- und Abstiegspläne.
Im Kreis Wuppertal-Niederberg gibt es gleich zwei mögliche komplette Auf- und Abstiegspläne. – Foto: Thomas Rinke

Kreis Wuppertal: So läuft der Auf- und Abstieg in den Kreisligen

Von der Kreisliga A bis zur Kreisliga C: Das gilt es für die Saison 2023/24 in Wuppertal-Niederberg zu beachten.

In der Vergangenheit haben wir Euch erst in der Schlussphase der Saison einen Überblick darüber verschafft, wie die Auf- und Abstiegsregelung in den 13 Kreisen des Fußballverbandes Niederrhein gestaltet ist. Das wird ab sofort anders. In loser Folge präsentieren wir Euch nach und nach schon früher in der Saison die Auf- und Abstiegsplanung der Kreise, und diesmal ist dabei Wuppertal-Niederberg an der Reihe.

Sieben Bezirksligisten stellt der Kreis, davon sechs in der Bergischen Gruppe 2 und den SC Velbert II in Gruppe 6. Somit könnten theoretisch bis zu fünf Mannschaften absteigen, doch es sind dennoch nur vier, weil der SC Ayyildiz Remscheid in Gruppe 2 sein Team bereits zurückgezogen hat. Zudem ist noch nicht klar, ob der Kreis vom erweiterten Aufstieg profitiert, weshalb es gleich zwei komplette Auf- und Abstiegspläne gibt. Allerdings wäre Wuppertal-Niederberg hier erst nach Kempen-Krefeld und Oberhausen-Bottrop an der Reihe, in der Regionalliga müsste der Fußballverband Niederrhein also schon sehr ungeschoren davonkommen. Bezugsgröße für die Kreisligen ist auch hier ansonsten die Zahl der Absteiger aus der Bezirksliga in den Kreis.

Fall 1 bei einem Aufsteiger in die Bezirksliga

Sollte es bei dem einen Aufsteiger in die Bezirksliga bleiben, der dem Kreis planmäßig zusteht, so müssten drei Teams aus der Kreisliga A absteigen, wenn der Kreis ohne Bezirksliga-Absteiger bleibt. Steigen einer oder zwei Bezirksligisten aus dem Kreis ab, so wären es vier, bei drei Absteigern dann fünf und bei den maximal noch möglichen vier Absteigern aus der Bezirksliga dann sechs Teams aus der Kreisliga A. Aus den beiden Gruppen der Kreisliga B steigen vier Mannschaften auf, also zwei je Gruppe, wenn es nicht mehr als einen Bezirksliga-Absteiger in den Kreis gibt. Bei zwei oder mehr Absteigern aus der Bezirksliga steigen nur noch drei Teams aus der Kreisliga B auf, die beiden Gruppenzweiten müssten dann in Hin- und Rückspiel den dritten Aufsteiger ermitteln.

Absteigen müssen aus der Kreisliga B bei bis zu einem Bezirksliga-Absteiger insgesamt vier Teams, bei zwei oder drei Absteigern dann fünf, so dass die Drittletzten dieses fünfte Team dann ebenfalls in zwei Entscheidungsspielen ermitteln müssten. Gibt es vier Bezirksliga-Absteiger, sind je drei Teams aus den beiden Gruppen direkt abgestiegen. Auch beim Aufstieg aus der Kreisliga C sind Entscheidungsspiele möglich. Etwa dann, wenn es keinen Absteiger aus der Bezirksliga gibt, weil dann insgesamt fünf Teams aufsteigen würden, die beiden Dritten also in diese Entscheidung müssten. Vier Aufsteiger gibt es dann aus den beiden Gruppen, wenn es einen oder zwei Bezirksliga-Absteiger gibt. Werden es indes drei oder vier, so steigen nur noch drei Teams aus der Kreisliga C auf, es müssten dann also die beiden Zweiten in die Entscheidungsspiele.

Fall 2 bei zwei Aufsteigern in die Bezirksliga

Anders sieht indes der Plan aus, wenn zwei Mannschaften aus der Kreisliga A in die Bezirksliga aufsteigen dürfen. In diesem Fall bleibt es ohne Bezirksliga-Absteiger bei nur zwei Absteigern in der Kreisliga A. Drei wären es dann bei einem Bezirksliga-Absteiger, vier Teams müssten runter, wenn zwei oder drei Kreisteams in der Bezirksliga den Ligaverbleib verpassen sollten. Wären es vier, würde es maximal fünf Mannschaften erwischen. In diesem Szenario würden dann so lange vier Mannschaften den Aufstieg in der Kreisliga B schaffen, wie nicht mehr als zwei Bezirksligisten in den Kreis absteigen. Sind es drei oder vier Bezirksligisten, so steigen nur noch drei Teams in die Kreisliga A auf, die beiden Zweiten müssten also Entscheidungsspiele bestreiten.

Absteigen aus der Kreisliga B müssten vier Teams, sofern es maximal einen Bezirksliga-Absteiger gibt. Werden es zwei, so sind Entscheidungsspiele der beiden Drittletzten zur Ermittlung eines fünften Absteigers notwendig. Bei drei oder vier Bezirksliga-Absteigern sind je drei Teams pro Gruppe aus der Kreisliga b abgestiegen. In der Kreisliga C wären dann sogar sechs Aufsteiger möglich, wenn der Kreis ohne Bezirksliga-Absteiger davonkommt. Bei einem bis drei Absteigern würden fünf Teams in die Kreisliga B aufsteigen, was dann wieder Entscheidungsspiele der beiden Dritten zur Folge hätte. Steigen indes vier Teams, gelingt in der Kreisliga C nur je zwei Teams pro Gruppe der Aufstieg.

Regelung bei Punktgleichheit

Wie mit punktgleichen Teams umzugehen ist, hatten die Kreise bislang für sich selbst geregelt. Nun gibt der Verband für alle Kreise das Vorgehen vor: Es zählt weder die Tordifferenz, noch der direkte Vergleich. Sind Teams auf maßgeblichen Plätzen für Auf- oder Abstieg punktgleich, so werden Entscheidungsspiele angesetzt - mit Hin- und Rückspiel, im Zweifel auch mit Verlängerung im Anschluss an die zweite Partie. Bei mehr als zwei punktgleichen Teams ist auch eine Spielrunde möglich, bei vier oder mehr Teams auch in Form eine K.O.-Runde.

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Aufrufe: 08.2.2024, 14:00 Uhr
Sascha KöppenAutor