
Das mit Spannung erwartete Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg ist da - und der TSV Schwaben Augsburg dürfte es mit Jubel und großer Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Demnach hat das Gericht die Zivil-Klagen der vier Vereine Türkgücü München, FC Eintracht Bamberg, Schweinfurt 05 und Wacker Burghausen abgewiesen.
Am Donnerstagnachmittag verschickte die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg im Namen von Pressesprecherin Tina Haase folgende Mitteilung:
"Das Ständige Schiedsgericht für die Regionalliga in Bayern hat die von vier Sportvereinen gegen den Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV) erhobenen Schiedsklagen abgewiesen. Die klagenden Regionalliga- Fußballclubs FC Schweinfurt 1905, Türkgücü München, Wacker Burghausen und FC Eintracht Bamberg wandten sich im Wege der Schiedsklage gegen die Spielwertungen von Regionalliga Bayern-Spielen nach Ausgang und strebten eine Spielumwertung zu ihren Gunsten an. Anlass waren angezeigte Verstöße des TSV Schwaben Augsburg gegen die sogenannte „U23-Regel“. Mit den heutigen Schiedssprüchen haben die sportlichen Ergebnisse der betroffenen Pflichtspiele weiterhin Bestand."
Damit bestätigt das OLG das Berufungsurteil des Verbands-Sportgerichts. Es bleibt ebenso bei der Geldstrafe für den TSV Schwaben Augsburg. Warum das OLG so entschieden hat, wird in einer Pressemitteilung erläutert:
"Das Ständige Schiedsgericht für die Regionalliga in Bayern sah in der BFV- Rechts- und Verfahrensordnung grundsätzlich eine ausreichende Grundlage, um eine Spiel(um)wertung als Sanktion eines unsportlichen Verhaltens auszusprechen. Bei der erforderlichen Abwägung zum Strafmaß kam das Schiedsgericht wie das Verbands-Sportgericht zum Ergebnis, dass im Streitfall eine Spielumwertung keine angemessene Sanktion darstelle. Das notwendige schwerwiegende unsportliche Verhalten, das geeignet ist, unmittelbaren Einfluss auf den Spielausgang zu nehmen, fehle. Es handele sich um einen fahrlässigen Verstoß ohne spürbaren Einfluss auf den sportlichenWettbewerb. Ein unsportliches Verhalten könne grundsätzlich darin liegen, die U23-Regel bewusst zu missachten in der Erwartung, dafür aus Rechtsgründen nicht bestraft zu werden. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.
Weiter kam das Ständige Schiedsgericht für die Regionalliga in Bayern zumErgebnis, dass die U23-Regel gegen EU-Recht, insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV, verstoße und schon deshalb keine Sanktionen auslösen könne. Die Regionalliga sei eine Art Sprungbrett für den Profisport, weshalb die diesbezüglichen Regelungen des BFV in den Anwendungsbereich der EU-Grundfreiheiten fielen. Es sei vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als legitimes Ziel anerkannt, die Ausbildung und Förderung junger Berufsspieler zu unterstützen. Ein rein auf die Nationalität abstellendes Kriterium zur Förderung der Auswahlmannschaften eines Nationalstaats stelle jedoch eine unmittelbare Diskriminierung dar, die nicht im europäisch verstandenem Allgemeinwohlinteresse liege. Die U23-Regel sei zur Förderung von Ausbildung und Nachwuchs in ihrer Ausgestaltung unverhältnismäßig. So könnte man das Ziel zum Beispiel mit einer „Homegrown-Player-Regelung“ - die auf die lokale Ausbildung, nicht auf die Nationalität abzielt - besser erreichen."
In einer ersten Reaktion sagte Schwaben Augsburgs Sportdirektor Max Wuschek gegenüber FuPa: "Die Erleichterung ist natürlich groß bei uns. Wobei wir schon auch überzeugt waren, dass das Berufungsurteil des Verbands-Sportgerichts standhalten würde. Ein monatelanger, zäher Kampf ist nun Gott sei Dank vorbei. Wir freuen uns, die erste Hürde in dieser Woche genommen zu haben. Jetzt wollen wir auch am Samstag im Heimspiel gegen den FC Bayern II auch noch die zweite Hürde nehmen"
Bliebe noch eine Frage: Was passiert nun mit dem Einspruch des FC Eintracht Bamberg gegen die 1:2-Niederlage gegen die DJK Vilzing? Die Vilzinger sollen auch gegen die U23-Regelung, die nun vom OLG in der Form einkassiert worden ist, verstoßen haben. Ziehen die Bamberger ihren Einspruch zurück, ist das Thema damit abgehakt. Geschieht das nicht, muss laut Aussage des BFV geurteilt werden. Allerdings nach dem heutigen Schiedsspruch mit so gut wie keinen Erfolgsaussichten.