
Von 56 angeklagten Fällen gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer der KFC Uerdingen Fußball GmbH, Frank Strüver und Nikolaus Weinhard, blieb für die Urteilsfindung am Prozessende am Freitag (19. Dezember) ein einziger Fall übrig. Die Anwälte der Beschuldigten sprachen davon, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nahezu komplett „in sich zusammengefallen“ sei. Selbst aus dem verbliebenen Straftatbestand sei in der Beweisaufnahme statt der „vorsätzlichen Insolvenzverschleppung“ lediglich eine „fahrlässige Insolvenzverschleppung“ nachzuweisen gewesen.
Richterin Ellen Roidl Hock, Vorsitzende der Vierten Großen Strafkammer am Landgericht Krefeld, verhängte mit ihren Berufskollegen und Schöffen nach vorherigen Rechtsgesprächen mit Staatsanwaltschaft und Strafverteidigern zwei Geldstrafen. Strüver muss 7000 Euro an die Staatskasse zahlen und darf die Summe in Monatsraten von 200 Euro abstottern. Weinhard muss 6000 Euro in 100-Euro-Raten zahlen. Wichtig: Das Gericht hatte die beiden zu 150 Tagessätzen a 40 Euro und zu 100 Tagessätzen a 70 Euro verurteilt. Beide liegen also über der Grenze von 90 Tagessätzen und gelten damit als vorbestraft. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen abzüglich etwaiger Unterhaltsverpflichtungen. Beide Angeklagte hätten als Folge der Vorkommnisse aus den Jahren 2019 und 2020 bei der KFC Uerdingen Fußball GmbH auch privat Insolvenz anmelden müssen. Dies sei ebenso wie die Länge des Verfahrens und des guten Leumunds zum Tatzeitpunkt strafmildernd zu berücksichtigen gewesen.
Strüvers Anwalt machte deutlich, dass sein Mandant sich darauf verlassen habe, dass der damalige Investor Michail Ponomarev wie zuvor die ausstehenden Rechnungen bezahlen würde. Er habe sich über diese Erfahrungen hinaus auf Patronatserklärungen, Sponsorenvereinbarungen, die Sicherungsrücklage auf einem Treuhandkonto beim Deutschen Fußball Bund (DFB) und auf ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten im Lizenzierungsverfahren verlassen, in dem zu lesen gewesen sei, dass die Fußball GmbH nicht zahlungsunfähig gewesen sei. Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der Liquiditätsengpässe innerhalb von drei Wochen zu beseitigen seien, andernfalls Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen sei, habe Strüver nicht gekannt. Er hätte anders gehandelt, wenn ihm dies bewusst gewesen wäre, sagte der Strafverteidiger.
Zuvor hatte er die Versäumnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungsarbeit angeführt. Es sei eigentlich von Beginn an jedem klar gewesen, dass Ponomarev beim KFC Uerdingen das Sagen gehabt habe. Es hätte eigentlich für die Ermittler ein Leichtes festzustellen sein können, dass sich Vorwürfe der Untreue und des Subventionsbetrugs (Corona-Hilfen) nicht nachweisen ließen. Auch das Vorenthalten von Krankenversicherungsbeiträgen habe viele Facetten. Der Anwalt sprach in dem Kontext vom Sujet Profifußball, in dem vieles anders sei. Schließlich seien auch diese Fälle eingestellt worden. Strüver selbst berichtete, wie sehr die Zeit als Angeklagter auch seine vier Kinder belastet hätten, die in der Schule damit konfrontiert worden seien.
Weinhard meldete sich im Verfahren erstmals selbst zu Wort und verlas seine Erklärung. Demnach habe er stets die sportlichen Dinge mit dem Ziel, junge Talente zu entwickeln und sich als KFC im Profibereich zu etablieren, in den Fokus genommen. Die Fußball GmbH sei von Ponomarev „geprägt und beherrscht“ gewesen, und er müsse sich mit Recht vorwerfen lassen, „seiner Prüfungspflicht nicht nachgekommen zu sein“. Er habe nie das Ziel verfolgt, jemandem zu schaden. Für ihn sei ein großer Traum geplatzt.
Die Richterin sprach in ihrer Urteilbegründung von „glaubhaften Geständnissen“ und im Hinblick darauf, dass Weinhard zu einem späteren Zeitpunkt dann doch noch eine Insolvenz angemeldet habe, davon dass „er dem Schrecken damit ein Ende gesetzt hat“. Beide Angeklagte hätten um die finanziellen Situation der KFC Uerdingen Fußball GmbH im Dezember 2019 gewusst. Es habe Vollstreckungen, Pfändungen, Mahnungen und angedrohte Haftbefehle gegeben, die ausreichend auf eine Zahlungsunfähigkeit hindeuteten. Mit dieser Einschätzung lag das Gericht auf der Linie des Staatsanwalts, der die Anklage nicht selbst verantwortete, sondern sie von einem Vorgänger gleichsam geerbt habe.
An den ersten Verhandlungstagen waren bereits die Vorwürfe gegen den früheren Steuerberater der Fußball GmbH und gegen den Investor Ponomarev gegen Geldauflagen eingestellt worden. Sie gelten nach Paragraf 153 Strafprozessordnung nicht als schuldig. Wie im Verfahrensverlauf am Landgericht Krefeld zu hören war, ist für sie die Thematik KFC noch nicht endgültig abgeschlossen. Beide müssen sich in anderen Verfahren noch rechtfertigen.
Sichert euch jetzt das Winter-Angebot von FuPa und der Rheinischen Post: RP+ 6 Monate für einmalig 1€ lesen - hier geht es zum Angebot!
📰 Alle aktuellen Nachrichten: https://www.fupa.net/region/niederrhein/news
📝 Alle aktuellen Transfers: https://www.fupa.net/region/niederrhein/transfer
⚽ Die Spiele des Tages: https://www.fupa.net/region/niederrhein/matches
Dein Kontakt zur FuPa-Redaktion: