Karlsfeld entgeht der Relegation und bleibt in der Landesliga. Anstelle der Eintracht wird die Reserve des FV Illertissen gegen den SV Aubing antreten.
Update vom 23. Mai, 15:40 Uhr: Karlsfeld – Jetzt ist es amtlich: Der Fußball-Landesligist TSV Eintracht Karlsfeld muss nicht in die Relegation. Weil der FV Illertissen II am vergangenen Samstag im letzten Punktspiel der Saison gegen Karlsfeld einen nicht spielberechtigten Spieler einsetzte, bekommt Karlsfeld drei Punkte zugesprochen. Damit verbessern sich die Karlsfelder in der Tabelle nachträglich auf den 11. Platz, sie bleiben somit in der Liga.
Das Reglement schreibt vor, dass in der zweiten Mannschaft nur Spieler aus der Ersten eingesetzt werden dürfen, die in der Regionalliga-Rückrunde maximal vier Mal in einer ersten Halbzeit auf dem Platz standen. Das traf auf Liam Omore nicht zu, wie die Karlsfelder herausfanden. Sie legten fristgerecht Einspruch ein.
Das Sportgericht entschied daraufhin, dass das Spiel am Samstag, das 3:1 für Illertissen II endete, mit 2:0 für Karlsfeld gewertet wird. Statt Karlsfeld muss nun die zweite Mannschaft des Regionalligisten Illertissen in die Abstiegsrelegation.
Erstmeldung vom 23. Mai, 8:16 Uhr:
Karlsfeld – Das ist ein Hammer: Die Runde eins der Relegation Gruppe Südwest zur Landesliga musste aufgrund eines laufenden Sportgerichtsverfahrens vorerst abgesetzt werden. Darüber benachrichtigte Stefan Schneider, der Betreuer der Landesliga Südwest, gestern die betroffenen Vereine.
Zu diesen Clubs gehört der Landesligist Eintracht Karlsfeld, dessen Partie am heutigen Donnerstag beim SV Aubing vorerst nicht stattfinden wird. Dies gilt auch für das Rückspiel sowie die Partien der anderen Relegations-Paarung zwischen Stätzling und Thalhofen.
„Wir haben Einspruch gegen die Wertung unseres Spiels am letzten Spieltag beim FV Illertissen II eingelegt. Unserer Meinung nach setzte der Gegner einen Spieler ein, der nicht spielberechtigt gewesen wäre“, berichtete Michael Lang, der Abteilungsleiter der Karlsfelder. Der Illertissener Spieler sei im Regionalliga-Team des FVI in der Rückrunde deutlich häufiger als die erlaubten vier Mal in der ersten Halbzeit auf dem Platz gestanden.
„Die Regel greift dann, wenn die Saison der Regionalliga-Mannschaft beendet ist. Das war der Fall, weil die Regionalliga-Mannschaft bereits drei Tage vor unserem Spiel ihr letztes Saisonspiel absolvierte“, so Lang. Aber: „Ob dies der Grund für die vorläufige Absetzung ist, wissen wir aber nicht. Es kann auch sein, dass eine andere Mannschaft Einspruch eingelegt hat.“
Falls die Relegationsspiele in die erste Juni-Woche verlegt werden, hat die Eintracht ein Problem. „Zwölf Spieler der ersten Mannschaft fahren in der ersten Juni-Woche gemeinsam in den Urlaub. Alles ist gebucht. Sie haben die Reise extra dahin gelegt, weil da die Relegation ja sicher vorbeigewesen wäre“, berichtet Lang. Doch aufgrund des laufenden Verfahrens könnte nun dieser Fall eintreten. „Wenn es so kommt, haben wir ein Problem“, so der Eintracht-Abteilungsleiter weiter. Wann und wie eine Wiederansetzung stattfindet, hängt vom Urteil und dessen Folgen ab. Darüber informierte Schneider die Clubs. Für die Eintracht beginnt nun das große Zittern.