2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Rolf Schmietow

Keine Punktabzüge für Verdener Teams

Aufatmen in Uphusen, Oyten und Hülsen

Die Mannschaften aus dem Kreis Verden, denen vor der Saison Minuspunkte aufgebrummt wurden, können vorläufig aufatmen. Von der Landesliga bis in die Kreisliga Verden wurden Teams wegen fehlender Schiedsrichter sanktioniert. Diese Entscheidung wurde nun zurückgenommen und die Tabellen korrigiert.

Landesligist Uphusen startete mit zwei Minuspunkten und die beiden Bezirksligisten Oyten und Hülsen mit drei Minuspunkten in die Saison 2023/2024. Der NFV Kreis Verden setzte damit ein Zeichen, um die Vereine zu motivieren, mehr Schiedsrichter zu stellen.

Die Vereine auf Bezirks- und Landesebene fühlten sich ungerecht behandelt, da nur der Kreis Verden seine Vereine mit Punktabzügen bestrafte. Die Konkurrenten der Verdener Teams aus der Landesliga und Bezirksliga mussten keine Punktabzüge fürchten und der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung wurde laut.

Auch auf Kreisebene gab es Punktabzüge. Der TSV Thedinghausen war besonders hart getroffen, da die Mannschaft bereits vor dem ersten Spieltag mit einem großen Rückstand von acht Punkten startete. Der TSV zog vor das Sportgericht und bekam Recht: Das Oberste Verbandssportgericht hat den Verwaltungsentscheid des Spielausschusses im NFV-Kreis Verden wegen fehlender Unparteiischer aufgehoben. Nun wurden auch die Verwaltungsentscheide gegen die restlichen Verdener Vereine aufgehoben.

Eine Arbeitsgruppe im Bezirk Lüneburg wird an einer künftigen Lösung arbeiten. Denn erlaubt sind Punktabzüge wegen fehlender Schiedsrichter. Das stellte das Gericht in seiner Begründung klar:

„Punktabzüge für Mannschaften, deren Vereine das Schiedsrichtersoll nicht erfüllen, sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber der richtigen Auslegung der in der NFV-Spielordnung hierzu festgelegten Bestimmungen.“

„Der Verwaltungsentscheid ist unwirksam, weil der Kreisspielausschuss von dem ihm eingeräumten und zu beachtenden Ermessen bei der Festsetzung des Punktabzuges keinen Gebrauch gemacht hat, sondern sich entgegen § 11 Absatz 5 in Verbindung mit Anhang 2 I. (11) der Spielordnung bereits bei der Ausschreibung gebunden hat.“

„Im vorliegenden Fall wurde aus einer Kann-Bestimmung eine Ist-Bestimmung gemacht. Punkabzüge für fehlende Schiedsrichter können von den Kreisen grundsätzlich vorgenommen werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich die Ausschreibung an den Satzungen und Ordnungen des NFV orientiert“, kommentierte NFV-Präsident Ralph-Uwe Schaffert das Urteil auf der NFV Homepage.



Aufrufe: 026.11.2023, 08:00 Uhr
FuPa LüneburgAutor